Keine FFP2-Pflicht im ÖPNV in Baden-Württemberg

Eine Medizinische und eine FFP2-Maske liegen auf einem Tisch.
Eine Medizinische und eine FFP2-Maske liegen auf einem Tisch. (Bild: pixabay)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund möchte aus aktuellem Anlass nochmals darauf hinweisen, dass im ÖPNV in Baden-Württemberg keine offizielle FFP2-Maskenpflicht besteht. Das Verkehrsministerium spricht lediglich eine Empfehlung dafür aus.

In einer Meldung des Verkehrsministeriums heißt es demnach: „Wir empfehlen dringend, in Bussen und Bahnen eine FFP-2-Maske zu tragen, weil sie zweifellos einen höheren Schutz vor Infektionen bietet. Von einer förmlichen Pflicht haben wir in Baden-Württemberg aber Abstand genommen, weil die bundesweite Beschlusslage neben FFP-2-Masken auch medizinische Masken im ÖPNV zulässt und wir eine bundeseinheitliche Regelung unterstützen. […]“

Das Tragen einer mindestens medizinischen Maske ist vorgeschrieben. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Menschen, denen aus z.B. gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich ist. Letztere sollten hierzu einen entsprechenden Nachweis mitführen.

Regelung im Landkreis Lindau

Das bodo-Verbundgebiet umfasst neben den beiden baden-württembergischen Landkreisen Bodenseekreis und Ravensburg auch den bayerischen Landkreis Lindau (Bodensee). Die bayerische Corona-Schutzverordnung sieht eine FFP2-Pflicht im ÖPNV vor.

Von dieser FFP2-Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Menschen, die aus nachvollziehbaren Gründen vom Tragen einer Maske befreit sind und dies nachweisen. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

(Pressemitteilung: Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH)