Jugendlicher klagt nach Psychiatrie erfolgreich in Karlsruhe

Auf der Richterbank im Sitzungssaal im Bundesverfassungsgericht liegen Barette.
Auf der Richterbank im Sitzungssaal im Bundesverfassungsgericht liegen Barette. (Bild: Uli Deck/dpa/Illustration)

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Karlsruhe (dpa) – Ein Jugendlicher, der 2020 gegen seinen Willen in einer Psychiatrie untergebracht war, hat mit Erfolg in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das zuständige Oberlandesgericht (OLG) München habe die Beschwerden des damals 15-Jährigen vorschnell abgewiesen und damit seine Rechte auf effektiven Rechtsschutz verletzt, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. Das OLG muss den Fall nun ein zweites Mal prüfen. (Az. 2 BvR 2000/20)

Die Eltern hatten ihren Sohn nach gewaltsamen Konflikten schon mehrere Male einweisen lassen. Im Mai 2020 wandte sich der Vater an die Polizei – sein Sohn sei aggressiv und habe gedroht, sich das Leben zu nehmen. Daraufhin kam der Jugendliche auf Beschluss des Familiengerichts für mehrere Wochen in eine psychiatrische Einrichtung, im Juni wurde die Unterbringung verlängert.

Gegen beide Gerichtsbeschlüsse hatte der 15-Jährige Beschwerde beim OLG eingelegt. In der Klinik äußerte er den Wunsch, in eine andere Einrichtung zu wechseln. Nach seiner Darstellung gaben ihm die Ärzte zu verstehen, dies würde nur ermöglicht, wenn er seine Beschwerde fallen lasse. Daraufhin schrieb der Jugendliche ans OLG und nahm die Beschwerde weitgehend zurück, andernfalls sei seine Verlegung am kommenden Tag gefährdet. Im Nachhinein machte er geltend, bereits der erste Beschluss habe ihn in seinen Rechten verletzt. Dies blieb jedoch erfolglos, schließlich habe er seine Unterbringung akzeptiert, so das OLG.

Das lassen die Verfassungsrichterinnen und -richter nun nicht durchgehen. Es gebe «Anhaltspunkte dafür, dass sich der Beschwerdeführer in einer Drucksituation wähnte». Gleichzeitig spreche vieles dafür, dass er mit seiner Behandlung zu keiner Zeit einverstanden gewesen sei. Das alles habe das Oberlandesgericht nicht berücksichtigt.