Jugendgemeinderat in Leutkirch wird neu gewählt

Jugendgemeinderat in Leutkirch wird neu gewählt
Im November ist es wieder soweit. Die Wahl des Jugendgemeinderats steht an. Hier der bisherige JGR bei seiner ersten Sitzung. (Bild: Stadt Leutkirch)

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Im November finden die Wahlen für den 3. Jugendgemeinderat in Leutkirch statt.

Eine öffentliche Jugendgemeinderatssitzung hierzu findet am Mittwoch, den 12. Oktober um 18 Uhr im Sitzungsaal des Gemeinderates im „Verwaltungsgebäude Gänsbühl“, statt. Hier können sich alle Interessierten und vor allem auch alle Jugendlichen, die sich zur Wahl aufstellen lassen wollen oder sich insgesamt für die Arbeit im Jugendgemeinderat interessieren, informieren.

Das Thema ist für Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle eine Herzensangelegenheit, daher wirbt er bei den Jugendlichen fürs Mitmachen.

Die Rahmenbedingungen sind an die des Gemeinderates angelehnt: Der Jugendgemeinderat hat eine eigene Geschäftsordnung und ein freies Budget von zunächst 2.000 Euro. Die 15 gewählten Vertreter bestimmen selbst ihre Sprecher und Schriftführer. Diese bilden den Vorstand, der an öffentlichen und auch nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen teilnehmen darf. Ähnlich wie Ortsvorsteher haben sie Rede- und Antragsrecht. Der Jugendgemeinderat muss mindestens vier Sitzungen im Jahr halten – dafür bekommen die Mitglieder eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro pro Sitzung, die Sprecher und der Schriftführer erhalten 15 Euro. Die Themen, die vom Jugendgemeinderat behandelt werden, bestimmen die Mitglieder selbst. In der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg heißt es dazu: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interesse berühren, in angemessener Weise berücksichtigen.“ Daher wurde im Jahr 2018 erstmals ein Jugendgemeinderat gewählt.

Der 3. Jugendgemeinderat wird ab 23. November 2022 in den Leutkircher weiterführenden Schulen und im Rathaus gewählt. Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen im Alter von 13 bis 19 Jahren, die in Leutkirch leben oder hier zur Schule gehen. Gewählt werden können alle Jugendlichen im Alter von 13 bis 19 Jahren die in Leutkirch ihren ersten Hauptwohnsitz haben.

Der Jugendgemeinderat wird aus 15 Mitgliedern bestehen, eine Wahlperiode dauert zwei Jahre. Kandidaten können sich bis zum 21. Oktober 2022 bewerben. Bewerbungsunterlagen und Informationen finden sich unter: www.leutkirch.de/wahl2022, oder direkt in den Sekretariaten der weiterführenden Schulen, im Rathaus und im Jugendhaus.

(Pressemitteilung: Stadt Leutkirch)