Jetzt noch gegen Grippe impfen

Jetzt noch gegen Grippe impfen
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Den Höhepunkt der Grippe-Welle erwarten wir für Februar/März. Jetzt ist immer noch der richtige Zeitpunkt für die Impfung“ (Bild: Christoph Schmidt/ dpa)

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Die Grippewelle ist in Baden-Württemberg in vollem Gange und die Krankheitsausfälle nehmen zu. „Jetzt ist immer noch der richtige Zeitpunkt für eine Impfung für alle, die noch keine haben“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag in Stuttgart.

Üblicherweise hat die Grippe-Saison ihren Höhepunkt im Februar/März. Zwei Wochen dauert es etwa, um den vollständigen Impfschutz gegen Influenza aufzubauen, der dann über die Grippe-Saison bestehen bleibt. „Nehmen Sie das ernst. Die echte Grippe Influenza ist keine einfache Erkältung, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung“, erklärte der Minister.

Doppelt geschützt: Zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen

Vom 30. Dezember an können Bürger auf dem Portal des Landes impftermin-bw.de neben Terminen für die Corona-Impfung auch Termine für die Grippeschutzimpfung buchen. „Nutzen Sie die Erweiterung unseres Impfterminportals und schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe“ sagte Lucha.

Der große Vorteil des Portals sei damit, dass man bei Bedarf die Impf- und Corona-Impfung kombinieren kann. „Und allen Ärzte sowie allen Apotheken rufe ich zu: Pflegen Sie viele Termine für die Grippeschutzimpfung in das Portal ein.“ Auch die Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) unterstützt das Portal. Dr. Johannes Fechner, der stellvertretende KVBW-Vorsitzende betonte: „Bei Ihrem Hausarzt können Sie sich gleichzeitig gegen Corona und gegen Grippe impfen. Damit sind Sie doppelt geschützt. Nutzen Sie unbedingt dieses Angebot der niedergelassenen Ärzteschaft, vor allem, wenn Sie schon älter und/oder chronisch krank sind.“

Grippeschutzimpfung von großer Bedeutung

Rund 66.600 Corona-Impftermine sind bereits über das Portal des Landes vergeben worden. Minister Lucha: „Alle, die sich gegen die Grippe impfen lassen, tragen dazu bei, sich und andere zu schützen. Da nur 31 Prozent der Über-60- Jährigen zurzeit ihre zweite Corona-Auffrischimpfung haben, ist auch hier noch Luft nach oben. Insbesondere für diese Personengruppe ist auch die Grippeschutzimpfung von großer Bedeutung.

In diesem Fall bietet sich ein kombinierter Impftermin ganz besonders an.“ Die Impfung gegen Influenza (Grippeschutzimpfung) ist in Baden-Württemberg allen Altersgruppen im Rahmen der Zulassung empfohlen. Die Kosten für die Grippeschutzimpfung übernehmen in Baden-Württemberg die gesetzlichen Krankenkassen. Ganz besonders wichtig ist die Impfung für ältere Menschen und Personen mit einer Vorerkrankung, schwangere Frauen ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel sowie Menschen, die im Beruf oder im Privatleben viel in Kontakt mit anderen Menschen kommen.

Termine einfach und wohnortnah auswählen

Die zweite Auffrischimpfung gegen COVID-19 wird von der STIKO insbesondere für Personen ab 60 Jahren empfohlen. Sowohl für die erste als auch die zweite Auffrischimpfung sind die Omikron-angepassten Impfstoffe landesweit breit verfügbar. Nach den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann die Grippeschutz-impfung gleichzeitig mit den COVID-19-Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna, Novavax und Johnson & Johnson verabreicht werden.

Die Termine für Corona-Impfung und Grippeschutzimpfung lassen sich über impftermin-bw.de oder 0800/28227291 wie gewohnt einfach und wohnortnah auswählen. Insbesondere für Menschen, die keinen Hausarzt haben, bietet die  Buchung über das Impfterminportal des Landes eine gute Option, unkompliziert an einen Impftermin zu kommen.

Ab dem 1. Januar werden alle Corona-Schutzimpfungen in Baden-Württemberg von Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken übernommen.

Die Impfstützpunkte und Mobilen Impfteams des Landes, die bislang noch in den Stadt- und Landkreisen unterwegs sind, werden nicht mehr benötigt. Über das Impfterminportal bleibt der niederschwellige und wohnortnahe Zugang zu impfenden Stellen aufrechterhalten.

(Pressemitteilung: MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT UND INTEGRATION)