Im Landkreis Biberach gelten ab Mittwoch, 28. Juli 2021 die Regelungen der Inzidenzstufe 2

Im Landkreis Biberach gelten ab Mittwoch, 28. Juli 2021 die Regelungen der Inzidenzstufe 2
FFP2-Schutzmaske mit der Aufschrift Inzidenz und grünem und rotem Pfeil, Symbolfoto Inzidenzwert (Bild: picture alliance / Bildagentur-online/Ohde | Bildagentur-online/Ohde)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Biberach liegt heute (27. Juli 2021) den fünften Tag in Folge über dem Inzidenzwert von 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Das hat das Gesundheitsamt heute ortsüblich bekanntgemacht. Damit gelten im Landkreis Biberach ab Mittwoch, 28. Juli 2021 die Regelungen der Inzidenzstufe zwei. Für die Einstufung in die Inzidenzstufen ist die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz maßgeblich.

In der Inzidenzstufe zwei gelten insbesondere folgende verschärfte Regelungen:

  • Private Treffen sind im Rahmen der Kontaktbeschränkungen mit bis zu 15 Personen aus nicht mehr als vier Haushalten zulässig. Geimpfte und Genesene werden bei der Personenanzahl nicht mitgezählt und bleiben auch als Haushalt unberücksichtigt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.
  • Private Veranstaltungen wie beispielsweise Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern sind mit bis zu 200 Personen zulässig. In geschlossenen Räumen ist dies nur möglich, sofern alle Teilnehmenden einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen.
  • Öffentliche Veranstaltungen sind mit bis zu 750 Personen im Freien zulässig, ab einer Personenzahl von 200 gilt die Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen sind bis zu 250 Personen zulässig. Alternativ gilt für bis zu 25.000 Teilnehmende: Die Räumlichkeit darf maximal zu 50 Prozent genutzt sein. In diesem Fall müssen alle Teilnehmenden einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen.
  • Gastronomie und Vergnügungsstätten dürfen weiterhin ohne Personenbeschränkungen geöffnet bleiben. In geschlossenen Räumen gilt allerdings ein Rauchverbot. Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen müssen schließen.

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 10 liegen, werden die genannten verschärften Regelungen wieder zurückgenommen. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegen, tritt die Inzidenzstufe drei mit weiteren Verschärfungen in Kraft.

(Pressemitteilung: Landratsamt Biberach)