Illegaler Welpenhandel: Veterinäramt beschlagnahmt erneut Hunde

Einer der beschlagnahmten Hunde bei der Begutachtung durch das Veterinäramt.
Einer der beschlagnahmten Hunde bei der Begutachtung durch das Veterinäramt. (Bild: Landratsamt Alb-Donau-Kreis)

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Der illegale Welpenhandel hat in den letzten Jahren drastisch zugenommen und wurde durch die Corona-Pandemie zusätzlich verstärkt. Die Steigerung der Fallzahlen zeigt sich auch in der Arbeit des Fachdienstes Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten, der am vergangenen Samstag, den 27. November 2021 vom Zoll erneut zu einem Einsatz hinzugezogen wurde. Die Zollbeamtinnen und -beamten hatten auf der A8 einen Minivan aus Serbien gestoppt, der sechs Hundewelpen in zu engen Boxen transportierte.

Die Kontrolle ergab Unklarheiten hinsichtlich der tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, weshalb die Amtsveterinärinnen und -veterinäre des Alb-Donau-Kreises eingeschaltet wurden. Schon während der ersten Begutachtung wurde ein sehr schlechter Allgemeinzustand der Tiere offenkundig, zudem konnte eine Reihe von gesundheitlichen Beeinträchtigungen festgestellt werden. Die weiteren Untersuchungen ergaben außerdem falsche Angaben in den Impfpässen sowie mehrere Verstöße im Hinblick auf das Mindestalter von 15 Wochen bei EU-internen Transporten bzw. sieben Monate bei Importen von Hunden aus einem sogenannten für Tollwut nicht gelisteten Drittland wie Serbien. Einige Welpen waren eindeutig wesentlich jünger.

Das Veterinäramt beschlagnahmte die Tiere und verbrachte sie ins Tierheim Ulm, wo sie nun medizinisch behandelt und gut versorgt werden. Sie befinden sich vorerst in Quarantäne. Erst nach der vollständigen Genesung und einem Nachweis der Tollwutfreiheit kann über den weiteren Verbleib der Hunde entschieden werden. Gegen den Tierhalter werden seitens der Veterinärbehörde rechtliche Schritte unternommen. Die Prüfungen dauern noch an. Auch die Einleitung eines Strafverfahrens wird geprüft. 

Nach derzeitigen Erkenntnissen stammen vier der Welpen aus Polen. Zusammen mit zwei weiteren Hunden aus Serbien sollten sie in die Niederlande transportiert und schließlich von dort in die USA ausgeflogen werden. Der Fall zeigt deutlich die professionellen Strukturen und die globalen Dimensionen des illegalen Welpenhandels. Für die Welpen bedeuten die langen Transporte großes Leid. Aber auch für die Käuferinnen und Käufer hat der Erwerb solcher illegal gehandelten Tiere oft negative Erfahrungen zur Folge. Die Hunde, die in der Regel viel zu früh von ihren Müttern getrennt werden, sind oft schwächlich und krank. Die Folgekosten durch tierärztliche Behandlungen übersteigen schnell die Ersparnis, die sich im Vergleich zu einem Kauf bei seriösen Züchterinnen und Züchtern durch die etwas günstigeren Anschaffungspreise ergibt. Zudem kann der rechtswidrige Erwerb solcher Tiere auch rechtliche Konsequenzen für die neuen Besitzerinnen und Besitzer mit sich bringen.

Der Fachdienst Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten rät deshalb dringend davon ab, Hunde oder Katzen im Internet von fragwürdigen Tierschutzorganisationen oder Einzelpersonen zu kaufen. Beim Kauf eines Hundewelpen sollte unbedingt auf die seriöse Herkunft des Tieres geachtet werden. Dies ist am ehesten gegeben, wenn Tiere von einer registrierten Züchterin oder einem Züchter gekauft werden. Große Vorsicht ist geboten bei Tierkäufen via Internet oder Anzeige.

Ganz gleich, ob es sich um Hunde- oder Katzenwelpen handelt – für das Tier muss auf jeden Fall ein EU-Heimtierausweis vorliegen. Dieser enthält Angaben zur Identifikation und zum Impfstatus des Tieres. Es muss mindestens 15 Wochen alt und nachweislich gegen Tollwut geimpft sein. Die Zuordnung des Tieres zu den Angaben lässt sich anhand des implantierten Microchips eindeutig nachweisen. Natürlich sollten beim Welpen keine Anzeichen zum Beispiel einer Atemwegs- oder einer Durchfallerkrankung vorhanden sein. Müdigkeit, Trägheit, Körperkälte, verminderter Spieltrieb können auf eine Erkrankung hinweisen. Im Zweifel sollte man einen Tierarzt aufsuchen.

(Pressemitteilung: Landratsamt Alb-Donau-Kreis)