Konstanz – Die Wahlleitung der Stadt Konstanz bittet alle WählerInnen – laut städtischer Mitteilung – darum, am Sonntag, 14. März, folgende allgemeine Hygienemaßnahmen im Wahllokal einzuhalten.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen muss gewahrt werden. Die WählerInnen müssen eine medizinische Maske tragen (FFP2-Maske oder OP-Maske). Ausnahmen sein nur aus gesundheitlichen Gründen bei Vorlage eines ärztlichen Attests zulässig.
Zudem bittet die Wahlleitung – so die Stadt weiter – die WählerInnen darum, einen eigenen Stift zum Wählen mitzubringen. Unabhängig davon sei die Desinfektion der Hände vor Betreten des Wahlraumes Pflicht.
Personen mit Corona-Symptomen haben keinen Zutritt zum Wahllokal – ebenso wenig wie Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer / einem Corona-Infizierten hatten. Sie könnten aber bis 15 Uhr am Wahltag Briefwahl beantragen, wenn sie zum Beispiel kurzfristig in Quarantäne müssen.
Die vorläufigen Wahlergebnisse der Stadt Konstanz – nicht die des Landkreises Konstanz – sind am Wahlabend über www.konstanz.de live abrufbar. Die Daten würden sich in Echtzeit mit jeder eingehenden Schnellmeldung aktualisieren.
Weitere Informationen zur Landtagswahl sowie FAQ gibt’s unter www.konstanz.de/wahlen