Hund in Auto eingeschlossen: Feuerwehr Lindau rückt an

Einen Hund im Fahrzeug zu lassen ist grundsätzlich nicht verboten, dennoch muss auf das Wohlbefinden des Tieres geachtet werden.
Einen Hund im Fahrzeug zu lassen ist grundsätzlich nicht verboten, dennoch muss auf das Wohlbefinden des Tieres geachtet werden. (Bild: Pixabay)

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Eine aufmerksame Person nahm am gestrigen Dienstagnachmittag gegen 16 Uhr auf dem Kundenparkplatz eines Reutiner Einkaufsmarktes einen Hund in einem verschlossenen Kleinwagen wahr.

Das Tier hatte auf den Mitteiler einen benommenen Eindruck gemacht, weshalb er den zuständigen Sicherheitsdienst hinzuzog. Nachdem der Fahrzeughalter nicht vorzufinden war, wurde von der Integrierten Leitestelle Allgäu eine Gruppe des Löschzugs Hauptwache zur Befreiung des Vierbeiners alarmiert.

Kurz nach Eintreffen eines Löschfahrzeuges konnte die Besitzerin jedoch am Fahrzeug angetroffen werden. Sie öffnete rasch den Wagen woraufhin das Tier wieder Frischluft schnappen konnte.

Nach knapp zwanzig Minuten war der Einsatz beendet und die Kräfte rückten wieder ab.

(Pressemitteilung: Feuerwehr Lindau/Bodensee)