Hinzuverdienstgrenze wurde angehoben: Das sollten Rentner wissen

Wie hoch die Hinzuverdienstgrenze ist, hängt davon ab, ob die Rente in voller Höhe oder als Teilrente bezogen wird.
Wie hoch die Hinzuverdienstgrenze ist, hängt davon ab, ob die Rente in voller Höhe oder als Teilrente bezogen wird. (Bild: Deutsche Rentenversicherung)

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Wer seine Rente vor dem regulären Renteneintritt bezieht und nebenher weiterarbeitet, muss auf die sogenannte Hinzuverdienstgrenze achten. Wichtig: Bei zu hohen Nebeneinkünften wird die Rente gekürzt.

Wie hoch die Hinzuverdienstgrenze ist, hängt davon ab, ob die Rente in voller Höhe oder als Teilrente bezogen wird. Mit Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Grenze angehoben worden.

46.060 Euro/Jahr brutto ohne Kürzung der Rente

Wer die volle Altersrente bezieht, kann in diesem Jahr 46.060 Euro brutto hinzuverdienen, ohne eine Kürzung der Rente befürchten zu müssen. Überschreitet man diese Grenze mit seinem Hinzuverdienst, wird der Anteil, der darüber hinaus geht, zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Wer berechnen möchte, wie sich ein höherer Hinzuverdienst auf die Altersrente auswirkt, kann dafür den Hinzuverdienstrechner der Rentenversicherung nutzen.

Bei einer Teilrente liegt die individuelle Grenze höher

Rentner, die nur eine Teilrente beziehen, also einen Anteil zwischen 10 und 99 Prozent der vollen Rentenhöhe, können mehr Geld hinzuverdienen. Dabei gilt: je niedriger die Teilrente, desto höher die Hinzuverdienstgrenze. Wie hoch sie genau ist, berechnet der zuständige Rentenversicherungsträger auf Antrag.

Wer die individuelle Hinzuverdienstgrenze selbst grob kalkulieren möchte, kann dafür den Flexirentenrechner in den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung nutzen.

Jederzeit neu festlegen

Die Höhe der Teilrente, also auch die damit verbundene individuelle Hinzuverdienstgrenze, kann laut der Deutschen Rentenversicherung jederzeit neu für die Zukunft festgelegt werden. Auch der Wechsel in eine Vollrente sei immer möglich.

Broschüre „Hinzuverdienstdeckel“ informiert

Und was passiert, wenn das Einkommen über der individuellen Höchstgrenze für den Hinzudienst dem „Hinzuverdienstdeckel“, liegt? All das behandeln die Broschüren „Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“ und „Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“. Darin sind auch Beispielberechnungen zu finden. Mehr Infos zum Thema unter www.deutsche-rentenversicherung.de

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)