Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, die bei Schnelltests zum Nachweis des Coronavirus anfallen

Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, die bei Schnelltests zum Nachweis des Coronavirus anfallen
Covid-19 Test / Symbolbild (Bild: pixabay)

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Abfälle sind über die Restmülltonne zu entsorgen

Kreis Ravensburg – Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft gibt zum Schutz von Mensch und Umwelt bei der Entsorgung von Abfällen, die bei Schnelltests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anfallen, folgende Hinweise:

Abfälle aus privaten Haushalten sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschlossen werden müssen, zum Beispiel verknotet. Soweit spitze oder scharfe Gegenstände anfallen, müssen diese in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden. Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sollten tropfsicher verpackt sein, also zum Beispiel mit saugfähigem Material umwickelt werden. Die Abfälle sind über die Restmülltonne zu entsorgen.

Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Abfälle, die bei regelmäßigen Corona-Schnelltests in Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Kindertagesstätten, Schulen, Unternehmen und weiteren Einrichtungen anfallen, sind, soweit es sich um spitze und scharfe Gegenstände, sogenannte „sharps“ (zum Beispiel Kanülen von Spritzen) handelt, in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen zu sammeln und fest zu verschließen.

Alle anderen Abfälle, die im Rahmen der Schnelltests anfallen (zum Beispiel Schutzanzüge, Atemschutzmasken, Handschuhe), sind beispielsweise in dickwandigen Müllsäcken, bevorzugt mit Doppelsack-Methode, zu sammeln.
Die Entsorgung dieser Abfälle kann auch gemeinsam mit der regelmäßigen Restabfallabfuhr erfolgen. Dies ist mit dem Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger abzustimmen.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die kommunalen und gewerblichen Wertstoffhöfe zur Abgabe von Abfällen und Wertstoffen geöffnet bleiben.