Hinweise zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in Laupheim

Traditionell wird das neue Jahr mit einem Feuerwerk empfangen.
Traditionell wird das neue Jahr mit einem Feuerwerk empfangen. (Bild: Pexels/ Symbolbild)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Auch an Silvester 2022 wird das neue Jahr wieder mit Böllern und Raketen begrüßt werden. Damit das Silvesterfeuerwerk ein schönes Erlebnis zum Abschluss des Jahres bleibt und nicht mit Verletzungen, Verbrennungen oder Bränden endet, bittet das Amt für öffentliche Ordnung darum, die Vorschriften für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist dieses Jahr von Donnerstag, 29. Dezember bis Samstag, 31. Dezember erlaubt. Es sollten nur zugelassene Böller und Raketen mit der BAM-Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung oder dem CE-Zeichen erworben werden.

Raketen und Böller der Kategorie 2 dürfen nur an volljährige Personen abgegeben und nur von diesen abgebrannt werden. Der Verkauf und die Abgabe an Jugendliche sind auch dann untersagt, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegt. Die gekauften Feuerwerkskörper sollten an einem sicheren und für Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden.

Gezündet werden dürfen Silvesterfeuerwerkskörper nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Raketen sollten immer von einem sicheren Platz gestartet werden. Als Abschussrampen sind z. Bsp. in Getränkekästen gestellte leere Flaschen geeignet. Bäume, Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprünge oder leicht entzündliche Gegenstände dürfen nicht in der Nähe sein. Raketen und Böller dürfen niemals in geschlossenen Räumen angezündet werden. Da Raketen und Böller die Brandgefahr erhöhen und auch erheblichen Lärm verursachen, dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern keine Feuerwerkskörper gezündet werden.

Das Verschießen von pyrotechnischer Munition aus erlaubten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist vom eigenen eingezäunten Grundstück aus ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis nur zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit entspricht. Dabei muss senkrecht nach oben geschossen werden, und es dürfen keine leicht brennbaren Objekte in der Nähe sein.

Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk findet man auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

(Pressemitteilung: Stadt Laupheim)