Heckenschneiden und Fällaktionen sind ab dem 1. März tabu!

Heckenschneiden und Fällaktionen sind ab dem 1. März tabu!
(Symbolbild: pixabay)

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Zum Schutz brütender Vögel und Insekten dürfen Hecken in Deutschland nur in den Wintermonaten stark geschnitten werden. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken „abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen“, also knapp über dem Boden zu. Das gilt auch für das Fällen von Bäumen im Garten.

Wenn sich Vögel den Baum als Nistplatz ausgesucht haben, müssen Sie Ihr Vorhaben zurückstellen. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Pflanzenzuwachses bleiben von dieser Regelung unberührt.

Ziel des Gesetzes ist es, Tiere zu schützen, die Bäume und Sträucher als Lebensraum nutzen. Auch nach dem Schlüpfen bleiben die Jungtiere meist einige Tage oder Wochen vor Ort. Jede Störung am Nest oder in der Nähe der Jungtiere stresst die Vögel. Der Zeitraum berücksichtigt die Reproduktionszeit der meisten Tierarten. Somit können Vögel ungestört brüten und Baumbewohner wir Eichhörnchen oder Baummarder ihre Jungen großziehen. Auch Insekten profitieren von der Regelung. Hummeln, Bienen oder Schmetterlinge finden im Frühling und Sommer damit mehr nektarreiche Blüten vor.