Haushaltserlass liegt vor

Haushaltserlass liegt vor
Die Haushaltssatzung 2020 wurde am Samstag, 10. Oktober, bekanntgemacht und wird nun bis 20.10. im Rathaus öffentlich ausgelegt. Anschließend tritt sie rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft. (Bild: Privat)

Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Haushalt von Stadt Friedrichshafen und Zeppelin-Stiftung wegen der coronabedingten, fehlenden Finanzplanung nicht bestätigt. Mit Blick auf die Ausnahmesituation wurde die Haushaltssatzung zwar nicht beanstandet, allerdings wurden Auflagen erteilt.

Friedrichshafen (wb) – Der ursprünglich geplante Doppelhaushalt für Stadt und Zeppelin-Stiftung konnte nach den Vorberatungen im März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr wie vorgesehen vom Gemeinderat beschlossen werden. Nach Wiederaufnahme der Beratungen wurde Ende Juni 2020  dann vom Gemeinderat der Haushalt 2020 verabschiedet: alle Änderungsanträge der Fraktionen wurden auf Mehrheitsbeschluss und aufgrund der Pandemie zurückgestellt, auf die Finanzplanung wurde verzichtet. Dieses Verfahren war mit dem Regierungspräsidium Tübingen im Vorfeld abgestimmt, die vorgelegte Haushaltssatzung wurde daher vom Regierungspräsidium weder genehmigt noch beanstandet, allerdings hat es einige Auflagen erteilt.

Im Jahr 2020 darf die Stadt Kredite nur bis zu 20 Mio. Euro und ausschließlich zur Weiterführung notwendiger unaufschiebbarer Aufgaben in Anspruch nehmen. Derzeit geht die Stadtverwaltung davon aus, dass in diesem Jahr auf Kreditaufnahmen ganz verzichtet werden kann. 

Außerdem hat das Regierungspräsidium vorgegeben, dass die im Haushalt noch vorgesehenen sogenannten Verpflichtungsermächtigungen über rund 22 Millionen Euro, nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden dürfen. Verpflichtungsermächtigungen führen nicht im aktuellen, aber in den Folgejahren zu Auszahlungen, sind also geplante Ausgaben. Um laufende Baumaßnahmen fortsetzen und rechtliche Verpflichtungen erfüllen zu können oder auch um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, darf die Stadt für diese Fälle Verpflichtungsermächtigungen bis zu 11 Millionen Euro eingehen.

Aufgrund der angespannten Haushaltssituation fordert das Regierungspräsidium die Stadt auf, einen Katalog kurz- und mittelfristiger Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, ein sogenanntes Haushaltssicherungskonzept, bis 30. April 2021 für den laufenden Ergebnis- wie auch für den investiven Finanzhaushalt vorzulegen. 

Außerdem weist das Regierungspräsidium darauf hin, dass die gesetzliche Mindestliquidität beim Haushaltsvollzug beachtet werden muss. Im Falle der Stadt Friedrichshafen liegt diese im Jahr 2020 bei rund 3,5 Mio. EUR. Die Stadtverwaltung geht aktuell davon aus, dass die Mindestliquidität im Jahr 2020 gesichert ist.

Im Haushalt der Zeppelin-Stiftung sind die Verpflichtungsermächtigungen genehmigungsfrei und Kreditaufnahmen nicht vorgesehen. Damit muss der Haushalt der Zeppelin-Stiftung nicht vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt werden und ist auch nicht mit konkreten Auflagen versehen worden. Aufgrund der aktuellen Lage und der zu erwartenden erheblichen Ertragsrückgänge sieht die Stadtverwaltung aber wie im städtischen Haushalt auch im Haushalt der Zeppelin-Stiftung  Konsolidierungsbedarf für die kommenden Jahre.

Die Haushaltssatzung 2020 wurde am Samstag, 10. Oktober, bekanntgemacht und wird nun bis 20.10. im Rathaus öffentlich ausgelegt. Anschließend tritt sie rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.