Einigung in Sachen Mittelschule Haushaltsentwurf 2023 wird einstimmig angenommen!

Haushaltsentwurf 2023 wird einstimmig angenommen!
Der Stadtrat und die Verwaltung der Stadt Lindau/Bodensee haben die Planung für den Haushalt 2023 beschlossen. (Bild: Stadt Lindau)

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Im Rahmen der Haushaltsberatung haben Stadtrat und Verwaltung einen gemeinsamen Weg gefunden, um die Planung der Mittelschule voranzubringen und einen Teil der Planungskosten im Haushalt 2023 darzustellen. Der Finanzausschuss hat den Haushaltsentwurf der Verwaltung damit einstimmig angenommen.

Vor zwei Wochen hat die Lindauer Verwaltung den Haushaltentwurf 2023 an die Stadträte verteilt. Schon im Vorfeld mahnte der Stadtrat immer wieder an, die Finanzierung der Mittelschule trotz Sparkurs in den Haushalt 2023 aufzunehmen. Vergangene Woche forderten dann einige Räte in einem interfraktionellen Antrag die Haushaltberatung zu verschieben. Sie drohten damit, den Haushaltentwurf ohne Gelder für die Mittelschule abzulehnen und brachten Ideen zur Finanzierbarkeit dieser ein.

Nach Prüfung durch die Stadt Lindau stellte sich heraus, dass diese Ideen jedoch nicht realisierbar waren. In die Haushaltsberatungen am Dienstag, 7. Februar, ging die Verwaltung dann mit einem neuen Vorschlag, der es möglich machen würde, bei entsprechender politischer Entscheidung rund eine Million als Startkapital für Planungskosten im Haushalt 2023 einzustellen.

Dazu muss die Grundsteuer B moderat angehoben werden. Durchschnittlich geht es um Mehrkosten für Eigentümer von etwa 38 Euro je Gebäude und Jahr. Bei einer 2-Zimmer-Wohnung bedeuten das. 15 bis 20 Euro und ca. 20 bis 30 Euro für eine 3-Zimmer-Wohnung. „Eigentlich“, so Oberbürgermeisterin Dr. Claudia Alfons, „wollten wir die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter belasten. Die Erhöhung der Grundsteuer B hatten wir als Notlösung in der Hinterhand um eine mögliche Erhöhung der Kreisumlage im Haushalt abbilden zu können.“

Da die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Landkreises anders entschieden haben und die Kreisumlage nun nur um einen Prozentpunkt anstatt um 2,5 Prozentpunkte angehoben wird, besteht die Möglichkeit, die Erhöhung der Grundsteuer B im Haushalt zu lassen, um Planungskosten für die Mittelschule in den Haushalt einstellen zu können.

Dabei rechnet die Verwaltung mit 380.000 Euro Mehreinnahmen. Durch die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Entlastung bei der Kreisumlage stehen weitere 190.000 Euro für die Planung der Mittelschule bereit. Nochmal 430.000 Euro können durch eine fachlich vertretbare Erhebung des Gewerbesteueransatzes generiert werden, die ebenfalls für die Planungskosten der Mittelschule in 2023 verwendet werden können. Darüber hinaus konnte in der Sitzung zu den Haushaltsberatungen der Ansatz für die Interimserweiterung der Grundschule in Hoyren um 190.000 Euro nach unten korrigiert werden, da die Kostenschätzungen konkretisiert wurden und abzusehen ist, dass weniger Geld dafür benötigt wird, als ursprünglich gedacht. Damit können jetzt doch insgesamt 1,19 Millionen Euro für die Planung der Mittelschule in den Haushalt 2023 aufgenommen werden.

Aber das reicht nicht aus: Rund zwei Millionen Euro müssen im laufenden Jahr 2023 noch zusätzlich freigemacht werden, um die Planungen der Mittelschule bis zur Baugenehmigungsreife zu bringen und weitere Ausführungsplanungen abzuschließen, die unter anderem zur genaueren Kostenberechnung notwendig sind. Der Betrag wird voraussichtlich schon in der zweiten Jahreshälfte als Verpflichtungsermächtigung benötigt. Darüber hinaus werden obendrein zwei Millionen im Jahr 2024 für Ausführungskosten benötigt, wenn das Projekt ohne weiteren Zeitverzug fortgeführt werden soll.

Gleich zu Beginn der Haushaltsberatung stellte Kämmerer Christopher Horbach den Lösungsvorschlag dem Finanzschuss vor und machte erneut deutlich, dass die Gesamtkosten für die Planung und den Bau der Mittelschule nach derzeitigem Stand im Haushalt nicht seriös darstellbar sind. So könne nun in den Haushaltsberatungen politisch entschieden werden, ob durch die Umsetzung der Vorschläge zur Erhöhung der Grundsteuer B und einer moderaten Erhöhung des Ansatzes der Gewerbesteuer im Jahr 2023 Mittel für die Planungskosten zur Mittelschule bereitgestellt werden.

Zudem schlug die Verwaltung vor, im Haushaltsvollzug auftretende unerwartete Mehreinnahmen bei den Steuern, die nicht zur Deckung anderer, bereits bestehender oder unerwarteter finanzieller Verpflichtungen (z.B. Steuernachzahlungen) benötigt werden, im Rahmen eines Nachtragshaushalts oder durch die Vornahme überplanmäßiger Ausgaben für Planungskosten, sprich für einer Verstärkung der Haushaltsstelle, zu verwenden. Der Stadtrat könnte diese Absicht in der Sitzung am 1. März 2023 beschließen und die Verwaltung mit diesem Vorgehen zu Gunsten der Mittelschule beauftragen. Auch diesen Vorschlag griff der Finanzausschuss einstimmig auf.

Nach einer konstruktiven Diskussion einigte sich der Finanzausschuss darauf, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Oberbürgermeisterin Dr. Claudia Alfons begrüßt es sehr, dass Stadtrat und Verwaltung an einem Strang in Richtung Mittelschule ziehen. „Wir haben alle das eine Ziel, die Mittelschule möglich zu machen. Nun haben wir eine Einigung, um den nächsten Schritt gehen zu können. Doch es sind noch weitere, enorme Anstrengungen nötig, um die darauffolgenden Schritte und die Finanzierung der Mittelschule zu sichern. Wir müssen uns nun im Stadtrat hinter diesem Ziel vereinen und im anstehenden Konsolidierungsprozess die erforderlichen – auch unbequemen – politischen Entscheidungen treffen, wenn nötig auch bereits getroffene Beschlüsse zugunsten der Mittelschule wieder zurückzunehmen.“

Bis tatsächlich Kinder in eine neue Mittelschule gehen können, werden noch viele weitere Entscheidungen und konsequente Priorisierungen auf politischer Ebene notwendig. Denn Kämmerer Christopher Horbach stellte klar heraus, dass es auch in den nächsten Jahren kein Aufatmen und keine zusätzlichen Mittel gibt. Allein für das Jahr 2024 werden 4 Millionen Euro für die Mittelschule benötigt, die aktuell fehlen. Aus Sicht der Verwaltung ist nach Verabschiedung des Haushalts 2023 ein Konsolidierungsprozess anzustoßen, um durch strukturelle und nachhaltige Veränderungen die notwendigen finanziellen Haushaltsmittel für die dringend notwendigen Schulbaumaßnahmen frei zu machen.

Außerdem sollte im Rahmen dieses nachhaltigen Konsolidierungsverfahrens ermittelt werden, inwiefern Standards bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben oder freiwillige Leistungen herabgesetzt oder bei freiwilligen Leistungen sogar ganz gestrichen werden können. Ein solcher Prozess ist nur im Schulterschluss von Verwaltung und Stadtrat möglich.

Am Ende der Haushaltsberatung hat der Finanzausschuss am Dienstagabend den Haushaltsentwurf zum Kernhaushalt einstimmig angenommen und damit dem Stadtrat eine klare positive Empfehlung ausgesprochen. Am 1. März entscheidet dann der gesamte Stadtrat darüber, ob der Haushalt 2023 angenommen wird und der Empfehlung des Finanzausschusses folgt.

Hintergrundinfo:

Die Finanzierung der Planung der Mittelschule hin zur Baugenehmigungsreife ist wichtig, um eine konkretere Kostenschätzung für das Gesamtvorhaben zu bekommen und den aktuellen Stand der Gesetzeslage für das Bauvorhaben „einzufrieren“, damit am Ende nicht weitere Mehrkosten entstehen und die Planung nicht so schnell durch Regelungsänderungen überholt werden.

Um die Gesamtkosten zu reduzieren, überprüft die Verwaltung derzeit die Reduzierung von Flächen und Standards auf der Grundlage der vorliegenden Entwürfe sowie die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes der Aeschacher Mittelschule als Alternative zu einem Neubau. Außerdem werden die Fördermöglichkeiten und sonstige Finanzierungsquellen genau abgeprüft. All das erfolgt zunächst verwaltungsintern, um keine externen Kosten zu verursachen.

„Ein kleines Haushalts- Glossar“

Sparhaushalt

Haushalt, der trotz angespannter Haushaltssituation durch die Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen und eine strenge Priorisierung der Investitionen ausgeglichen ist. Die Neuverschuldung wird möglichst gering gehalten.

Verwaltungshaushalt

Hier sind alle Einnahmen (z.B. Steuereinnahmen, Mieten, Pachten, Gebühren) und Ausgaben (z.B. Personalkosten, Mieten, Sachaufwand, Umlagen, Kreditzinsen) des laufenden Verwaltungsbetriebs enthalten. Der Überschuss im Verwaltungshaushalt wird dem Vermögenshaushalt zugeführt und muss mindestens so hoch sein, damit dort die Kredittilgungen gedeckt werden können.

Vermögenshaushalt

Umfasst Einnahmen, Ausgaben und Förderungen von Investitionen. Die Einnahmen bestehen aus einer Zuführung des Verwaltungshaushalts, Grundstücksverkäufen, Investitionszuschüssen (z.B. aus Förderprogrammen), Rücklagenentnahmen und Krediten. Die Ausgaben umfassen die Tilgung von Krediten und für Investitionen (z.B. Baumaßnahmen). Gibt es hier einen Überschuss, wird dieser den Rücklagen zugeführt.

Verpflichtungsermächtigung

Hierdurch wird es der Verwaltung ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben bzw. Auszahlungen führen.

Nachtragshaushalt

Ergeben sich im laufenden Haushaltsjahr Abweichungen vom Haushaltsplan (z.B. höhere Steuereinnahmen oder auch Mehrkosten), kann ein Nachtragshaushalt erstellt werden.

Haushaltskonsolidierung

Dient dem Ziel, auch künftig die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune zu erhalten oder zu verbessern. Dies kann durch Veränderungen der Einnahmesituation und der Ausgabenseite erreicht werden.

(Pressemitteilung: Stadt Lindau/Bodensee)