Haus & Grund Lindau nicht nur bei Grundsteuerreform gefragt

Steuerexperte Niklas Wanner rät, die beiden Grundsteuerbescheide vom Finanzamt unbedingt auf Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Steuerexperte Niklas Wanner rät, die beiden Grundsteuerbescheide vom Finanzamt unbedingt auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. (Bild: HuG Lindau/Ulrich Stock)

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Lindau – Sehr gut besucht war die Mitgliederversammlung 2022 von Haus & Grund Lindau (HuG Lindau). Der große Saal war nahezu bis auf den letzten Platz besetzt.

Rechtsanwalt Karl Wanner, Vorsitzender von HuG Lindau, führt dies zum einen darauf zurück, dass nach zweijähriger Corona-Durststrecke wieder deutlich mehr Menschen den direkten Kontakt in den Versammlungen suchen. Zum andern herrscht gerade in diesen Tagen bei Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern ein großes Interesse an Informationen rund um die Grundsteuerreform, weshalb man auch dieses Thema in die Tagesordnung aufgenommen habe.

Doch zunächst konnte Wanner Erfreulicheres berichten, nämlich trotz Pandemie einen neuerlichen Anstieg bei den Mitgliederzahlen im vergangenen Jahr. So zählte HuG Lindau Ende 2021 insgesamt 1129 Mitglieder, was einen Nettozuwachs von 35 Mitgliedern bedeutet. Aktuell sind es bereits 1166 Mitglieder. „Daher gehe ich fest davon aus, dass wir bis zum Jahresende die 1200er-Marke knacken werden“, sagte der Vorsitzende. Der seit nunmehr 15 Jahren anhaltende Zustrom an neuen Mitgliedern sei auch ein Beweis für die Vielzahl und Qualität an Beratungen (über 1000 pro Jahr), die zusammen mit RA Oliver Scheich, Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht, durchführt werden.

Fachanwalt Oliver Scheich: „Je höher der CO2-Ausstoß eines Gebäudes bzw. einer Wohnung ist, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters.“
Fachanwalt Oliver Scheich: „Je höher der CO2-Ausstoß eines Gebäudes bzw. einer Wohnung ist, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters.“ (Bild: HuG Lindau/Ulrich Stock)

„Hüter des Eigentums“

Wanner verwies in diesem Zusammenhang auch auf die von HuG Lindau geführte Datenbank für Vergleichsmieten, die wegen eines fehlenden Lindauer Mietpreisspiegels besonders für Vermieter wichtig und nützlich sei. Denn nur anhand von drei Vergleichsmieten lasse sich eine „wirksame Mieterhöhung“ durchsetzen, so der HuG-Vorsitzende weiter. Andernfalls müsse hierfür ein teures Gutachten in Auftrag gegeben werden.

Als äußerst wichtig sei die politische Mitwirkung von HuG Bayern (auf Landesebene) und HuG Deutschland (auf Bundesebene) – sowohl vor als auch nach der Gesetzgebung – einzustufen, betonte Wanner. Daher sei es auch eine ständige Herausforderung, „gegen die Tendenzen im politischen Berlin, insbesondere bei der schleichenden Umwandlung von Privateigentum in Volkseigentum, anzugehen“. Wörtlich sagte der Lindauer HuG-Vorsitzende: „Wir Haus & Grundler mit bundesweit fast 1 Million Mitglieder sehen uns vor allem als Hüter des Eigentums  (Art. 14 GG), denn Eigentum bedeutet Freiheit.“

Wanner, der anstelle des erkrankten Kassenwarts Stephan Bohle auch dessen Bericht vortragen durfte, sprach von einem „sehr guten Jahresergebnis“. Der „positive Kassenbestand“ sei zum einen auf die Erhöhung des Mitgliedbeitrags im vergangenen Jahr, zum andern aber auch auf geringere Ausgaben in den beiden Corona-Jahren zurückzuführen. „Das finanzielle Polster ist vorausschauend auch erforderlich, da höher abzuführende Beiträge an den Landesverband schon in der Pipeline sind“, so der Vorsitzende.

Grundsteuer: Bescheide gleich prüfen!

Im weiteren Verlauf der Versammlung brachte Wanners Sohn, Niklas Wanner, Steuerexperte mit Bachelor im Fach Steuern und Prüfungswesen, die Mitglieder beim Thema „Grundsteuerreform“ auf den neuesten Stand. Das Wichtigste vorweg: Noch bis 31. Oktober 2022 haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen (ebenso Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) Zeit, die Grundsteuererklärung bei ihrem Finanzamt abzugeben. Eine Fristverlängerung, wie sie von HuG und anderen Interessensverbänden mehrfach gefordert worden war, wurde bislang nicht gewährt. Als Grundlage für die Steuer, die ab 2025 von Städten und Gemeinden erhoben wird, gelten die Daten und Fakten zum Stichtag 1. Januar 2022.

Wie einige andere Bundesländer geht Bayern bei der neuen Grundsteuer einen eigenen, vereinfachten Weg. „Die Grundsteuer knüpft nur noch an die Flächen des Grundstücks und der Gebäude an, der Wert des Grundstücks wird in Bayern nicht berücksichtigt“, erklärte Niklas Wanner. Vorteil sei, dass Grundstücke nicht regelmäßig neu bewertet werden müssen. Zudem könne sich die Grundsteuer, z.B. wegen steigender Immobilienpreise, nicht erhöhen. Wer wissen will, wie hoch seine künftige Grundsteuer ausfällt, kann dafür den Grundsteuerrechner von Haus & Grund nutzen (www.hausundgrund.de/grundsteuerrechner).

Ganz wichtig sei, so der Steuerexperte abschließend, „die beiden Steuerbescheide vom Finanzamt auf Rechtmäßigkeit zu prüfen“. Denn wenn man zuwarten würde, bis der dritte, sprich der Bescheid von der Kommune kommt, sei es zu spät, da die sogenannten Grundlagenbescheide vom Finanzamt nach Ablauf der Rechtsmittelfrist – seien sie auch noch so rechtswidrig – nicht mehr anfechtbar seien.

Zähler mit Fernablesung werden Pflicht

Wie bei den Mitgliederversammlungen von HuG Lindau schon lange Tradition, informierte Fachanwalt Scheich über aktuelle Themen aus der Rechtsprechung und der Gesetzgebung. Dabei ging er unter anderem auf die Änderung der Heizkostenverordnung (HeizKV) ein, die am 1. Dezember 2021 in Kraft trat. Demnach sind sämtliche Zähler und Heizkostenverteiler bis spätestens 31.12.2026 durch fernablesbare Exemplare auszutauschen.

Bis Ende 2031 müssen die Zähler zudem an ein sogenanntes Smart Meter Gateway angeschlossen werden können, um eine sichere Datenübertragung zu gewährleisten. Änderungen sind laut Scheich auch bei der CO2-Abgabe geplant. So will die Bundesregierung ab dem kommenden Jahr ein „Zehn Stufen Modell“ einführen, wodurch nicht mehr der Mieter allein den CO2-Preis für das Heizen trägt. Künftig sollen sich Vermieter und Mieter die Abgabe teilen. Scheich: „Je höher der CO2-Ausstoß eines Gebäudes bzw. einer Wohnung ist, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters und desto geringer der Anteil des Mieters.“