Handwerkskammer zweifelt Testpflicht in Betrieben an

Die Handwerkskammer möchte keine Maskenpflicht in Betrieben haben.
Die Handwerkskammer möchte keine Maskenpflicht in Betrieben haben. (Bild: www.amh-online.de)

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Ulm – Die Handwerkskammer Ulm spricht sich gegen eine gesetzliche Testpflicht in Betrieben aus. Eine Pflicht sei – laut Pressemitteilung – weder für die Handwerksbetriebe noch für Beschäftigte praxistauglich oder geeignet. Verpflichtende Tests sind auch nicht erforderlich, weil viele Handwerksbetriebe im Kammergebiet zwischen Ostalb und Bodensee ihre Beschäftigten bereits freiwillig testen.

Rund 80.000 Corona-Tests werden pro Woche in den Handwerksbetrieben verwendet – Tendenz steigend. Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, dazu: „Die Handwerksbetriebe haben ein Eigeninteresse an den Corona-Tests. Denn: durch regelmäßige Tests senken Betriebe das Gesundheitsrisiko für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch für ihre Kunden und halten so die Betriebe am Laufen. Da braucht man keine teure Pflicht und weitere Bürokratie.“

Die Betriebe stünden – so die HWK weiter – vielmehr vor der gleichen Herausforderung wie die Politik, nämlich überhaupt an Tests zu kommen. Am Markt seien derzeit kaum Schnelltests oder Selbsttests verfügbar. Mehlich erklärt: „Die Politik erweckt den verzweifelten Eindruck: Ich kann selbst keine Tests beschaffen, also wälze ich auch diese Pflicht einfach auf die Betriebe ab. Es ist aber Aufgabe des Staates, alles für den Infektionsschutz zu tun und dies auch zu bezahlen.“

Auch die Landesregierung stehe laut Handwerkskammer Ulm hier in der Pflicht, die Handwerksbetriebe gegenüber der Bundesregierung mehr zu unterstützen, um zusätzlichen Schaden und eine noch höhere Belastung des betrieblichen Ablaufs zu vermeiden. Zudem kämpfen die Betriebe beim Besorgen der Tests und der Testdurchführung auch mit zum Teil hohen Beschaffungskosten und Vorgaben beim Datenschutz.

Verpflichtende Tests würden die Betriebe und deren Beschäftigte nur zusätzlich belasten und so die wachsende Akzeptanz von freiwilligen Tests beeinträchtigen. Das Handwerk wünscht sich statt einer Testpflicht – die den Arbeitgebern lediglich vorschreibt, wie oft sie ihren Arbeitnehmern Tests anbieten müssen – vielmehr klare Vorgaben seitens der Politik, welche Art von Schnell- oder Selbsttests sicher, sinnvoll und offiziell anerkannt sind.

Anhaltspunkte, die einem Corona-Zertifikat Gültigkeit verleihen, wären ebenfalls hilfreich für die Betriebe. Eine Vorschrift oder Verpflichtung zum zeitlichen Intervall sei zweitrangig. Hinzu komme auch ein arbeitsrechtlicher Aspekt: Die Handwerksbetriebe könnten ihre Beschäftigten nicht zwingen, sich testen zu lassen. Diesen Punkt würde auch eine Testpflicht nicht ändern.

Diese derzeit herrschende Rechtsunsicherheit macht vielen Handwerksbetrieben zu schaffen und sorgt für Verwirrung. „Erst wenn der Staat seine Hausaufgaben macht und hier Klarheit schafft, werden auch die Betriebe vollumfänglich in die Umsetzung gehen“, betont Mehlich. Erst dann werde ersichtlich, ob es freiwillig wirklich nicht geht und es eine weitere, zusätzliche Pflicht für Arbeitgeber braucht, die noch mehr Bürokratie für die Betriebe schaffen würde.

Testen sei ein Baustein des betrieblichen Gesundheitsschutzes und hilft zudem, das Infektionsgeschehen in unserem Land in den Griff zu bekommen. Die Handwerksbetriebe gehen beim Aufwand und den Kosten für die Corona-Tests derzeit bereits in Vorleistung. Die Handwerkskammer Ulm geht davon aus, dass diese Kosten im Nachgang erstattet werden, da es sich um Kosten des Gesundheitssystems handelt.

Auch die Handwerkskammer biete für ihre Beschäftigten bereits seit rund vier Wochen kostenlose Corona-Selbsttests an. An den Bildungsakademien in Ulm und Friedrichshafen, an denen die jungen Azubis praktische Teile ihres Ausbildungsberufs erlernen, hätten Schülerinnen und Schüler schon jetzt die Möglichkeit, sich zweimal wöchentlich testen zu lassen.

Die Handwerkskammer Ulm hat zudem innerhalb weniger Wochen insgesamt mehr als 3000 Corona-Testkits an Handwerksbetriebe mit Grenzpendlern verteilt – schnell und unbürokratisch. Die kostenfreien Testkontingente für Mitgliedsbetriebe mit beschäftigten Grenzpendlern sind aus der Notreserve des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt worden.

Dabei gehe es darum, dass der Grenzpendler- und Wirtschaftsverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz, Frankreich und gegebenenfalls Österreich störungsfrei weiterlaufen könne. Das betrifft im Kammergebiet zwischen Ostalb und Bodensee in erster Linie Handwerksbetriebe im Bodenseekreis und im Landkreis Ravensburg.