Halloween – Polizei hat ein Augenmerk auf Streiche und Veranstaltungen

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Symbolbild (Bild: spooky-carved-pumpkins-halloween / freepik)

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PP Ravensburg (ots) – Der Abend und die Nacht vor Allerheiligen stehen angesichts der derzeitigen Corona-Situation besonders im Fokus der Polizei. Wenn schon Kinder und Jugendliche meinen, verkleidet durch die Straßen ziehen zu müssen, sollten sie zum einen gebührend Abstand halten und zum anderen damit rechnen, dass viele Türen aufgrund der Pandemielage geschlossen bleiben.

Das Polizeipräsidium Ravensburg warnt deshalb schon jetzt davor, deswegen aus Frust „Streiche“ zu spielen, die in Sachbeschädigungen münden und in diesem Fall strafrechtliche Konsequenzen, zumindest die Ersetzung des verursachten Schadens, nach sich ziehen können. Unabhängig von den AHA-Regeln, die nach dem Infektionsschutzgesetz zu berücksichtigen sind, so Polizeipräsident Uwe Stürmer, sind Streiche nur dann welche, wenn nicht Dinge einzelner Personen oder der Allgemeinheit beschädigt werden.

Darunter falle beispielsweise das Beschmieren der Karosserie mit Ketchup, Senf oder Zahnpasta. Nicht selten werde dadurch der Lack in Mitleidenschaft gezogen oder es entstehen Kratzer, ergänzt der Polizeichef. Das Gleiche gelte für das Werfen von Eiern an Hausfassaden, das Einbringen von brennenden Gegenständen in Briefkästen oder andere Behältnisse sowie das Zerstören von Parkbänken oder Haltestellen. „Dabei ist es unerheblich, ob man bei strafrechtlich relevanten Streichen ’nur‘ dabei war. Auch in diesen Fällen kann man wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung belangt werden und zur Begleichung des Schadens, der schnell auch in die Tausende gehen kann, herangezogen werden“, gibt der Leiter des Polizeipräsidiums zu bedenken. Es sei deshalb wichtig, dass Eltern ihre Kinder darüber aufklären, was noch als Streich durchgeht und was gegebenenfalls eine Sachbeschädigung ist und welche Konsequenzen daraus folgen“, betont Stürmer. Außerdem sollten Eltern ihre Kinder dazu ermutigen, trotz Gruppendruck nicht bei Sachbeschädigungen mitzumachen, so der Polizeipräsident.

Die Beamten der Polizeireviere und -posten werden deshalb – wie schon in den zurückliegenden Jahren – in der Halloween-Nacht verstärkt unterwegs sein.

Neben diesen Überwachungsmaßnahmen wird die Polizei selbstverständlich auch gezielt auf die Einhaltung der Corona-Verordnung achten, wenn im privaten Bereich, in Gaststätten oder anderen Veranstaltungsörtlichkeiten Halloween-Partys gefeiert werden. Festgestellte Verstöße werden die eingesetzten Beamtinnen und Beamten konsequent ahnden. In diesem Zusammenhang warnt die Polizei auch davor, sich alkoholisiert oder unter Drogeneinwirkung ans Steuer zu setzen. Die Einsatzkräfte werden verstärkt Verkehrsteilnehmer überprüfen und bei entsprechenden Verstößen anzeigen.

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