Haft abgewendet: Arbeitgeber hilft mit Lohnvorschuss aus

Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Konstanz kontrollierte am Freitag einen 45-jährigen Mann mit einem offenen Haftbefehl // Symbolbild
Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Konstanz kontrollierte am Freitag einen 45-jährigen Mann mit einem offenen Haftbefehl // Symbolbild (Bild: Pixabay)

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Konstanz (ots) – Eine Lohnvorauszahlung durch seinen Arbeitgeber hat am vergangenen Freitag (8. Juli 2022) einen schweizerischen Staatsangehörigen vor einer Gefängnisstrafe bewahrt.

Offener Haftbefehl gegen 45-Jährigen

Als eine Streife der Bundespolizeiinspektion Konstanz den 45-Jährigen kurz vor 20 Uhr am Bahnhof in Konstanz kontrollierte, stieß sie auf einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz. Aufgrund eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz war der Mann Ende 2021 durch das Amtsgericht Singen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt worden. Hinzu kamen nunmehr Verfahrenskosten in Höhe von 77,50 Euro.

Arbeitgeber um finanzielle Hilfe gebeten

Aus eigenen Mitteln konnte er die offene Gesamtsumme nicht begleichen, weshalb er in seiner Not seinen Arbeitgeber um Aushilfe bat. Dieser zeigte sich hilfsbereit und brachte kurze Zeit später die fehlenden 2000 Euro als Lohnvorschuss für seinen Angestellten zur Bundespolizeidienststelle nach Konstanz.

Drohende Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet

Durch Zahlung der Summe konnte der verurteilte Mann die drohende Ersatzfreiheitsstrafe schließlich abwenden und setzte seine Reise fort.

(Pressemitteilung: Bundespolizeiinspektion Konstanz)