Bad Saulgau (ots) – Die Beamten waren wegen einer Körperverletzung gerufen worden.
Vor Ort stellte sich heraus, dass ein leicht angetrunkener 38-jähriger Lebenspartner seine 42-jährige Partnerin im Streit so kräftig am Arm gepackt hatte, dass dies sichtbare Druckstellen hinterließ. Zum Schutz der 42-Jährigen und ihren anwesenden Kindern wurde dem Lebenspartner ein Wohnungsverweis und Rückkehrverbot ausgesprochen. Er gab seine Wohnungsschlüssel freiwillig heraus.
Er kam bei einem Freund unter. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.