Häfler Musikschule startet mit 3G-Regeln in den Präsenzunterricht

Der Unterricht hat auch an der Musikschule Friedrichshafen wieder begonnen.
Der Unterricht hat auch an der Musikschule Friedrichshafen wieder begonnen. (Bild: wal_172619 auf Pixabay)

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Friedrichshafen – Mit dem Beginn der Schule hat auch wieder der Unterricht für die Schüler / innen an der Musikschule Friedrichshafen begonnen. Zum Start des neuen Schuljahres gilt für die Musikschulen die geänderte Corona-Verordnung.

„Wir freuen uns, dass wir, wenn auch mit Auflagen, mit allen Unterrichten in Präsenz in das neue Schuljahr starten können. Deshalb bitten wir um Verständnis für die Schutzmaßnahmen“, erklärt Sabine Hermann-Wüster, Leiterin der Musikschule Friedrichshafen.

Wie in allen öffentlichen Einrichtungen, dürfen – laut städtischer Mitteilung – nur Personen in die Musikschule kommen oder an Angeboten teilnehmen, die entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Die Regelungen gelten auch für Lehrkräfte, sonstige Unterrichtende und Mitarbeitende der Musikschule sowie für alle Besucher.

Ausgenommen seien Kinder unter sechs Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Sie müssten keinen Testnachweis erbringen. Schüler / innen an öffentlichen Schulen, die zwei Mal wöchentlich getestet werden, brauchen keinen zusätzlichen Testnachweis.

Als Nachweis genügt – so die Stadt Friedrichshafen weiter – eine Bescheinigung der Schule oder ein Schülerausweis beziehungsweise ein vergleichbares Dokument oder sonstiger schriftlicher Nachweis der Schule, mit dem der Schülerstatus nachgewiesen wird. Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule gehen können, dürften auch nicht am Musikschulunterricht teilnehmen.

Eltern, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen das Gebäude nur betreten, um das Kind in die Obhut der Lehrkraft zu übergeben. Begleitpersonen, die im Unterrichtsraum sind, brauchen einen Testnachweis, wenn sie nicht immunisiert sind. Ein Aufenthalt im Gebäude außerhalb des Unterrichtes sei nicht erlaubt. Außerdem besteht im gesamten Musikschulgebäude, auch während des Unterrichts, Maskenpflicht.

Ausgenommen ist nur der Unterricht mit Blasinstrumenten und Gesang. Kinder bis einschließlich fünf Jahre müssten keine Maske tragen. Im gesamten Gebäude ist ein Abstand von eineinhalb bis zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten. Im Unterricht für Blasinstrumente und Gesang betrage der Abstand mindestens zwei Meter.

Die Musikschule ist weiterhin verpflichtet, die Kontaktdaten derjenigen zu erfassen, die ihre Räumlichkeiten betreten, Angebote nutzen oder Veranstaltungen besuchen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig abgeben möchte, darf die Einrichtung nicht betreten. Alle weiteren bisherigen Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Handhygiene, Lüften und Reinigung müssten weiterhin eingehalten werden.