Gut für die Rente: Suche nach Ausbildungsplatz melden

Geldscheine liegen auf einem Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung // Symbolbild
Geldscheine liegen auf einem Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung // Symbolbild (Bild: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Wer noch auf der Suche nach dem passenden Ausbildungsplatz ist, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung Anrechnungszeiten bekommen. Dazu muss die Ausbildungssuche bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mitteilt.

Zwischen 17 und 25 Jahren

Erhalten können diese Anrechnungszeiten junge Menschen zwischen 17 und 25 Jahren. Nach dem 25. Lebensjahr wird die Ausbildungsplatzsuche in der gesetzlichen Rentenversicherung nur anerkannt, wenn Betroffene unmittelbar zuvor beschäftigt oder selbständig gewesen sind und dafür auch Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt haben.

Suche muss mindestens einen Monat dauern

Eine weitere Voraussetzung: Die Suche nach einem Ausbildungsplatz muss mindestens einen Kalendermonat dauern. Ob ein Schulabschluss vorliegt oder während dieser Zeit Leistungen von der Agentur für Arbeit gezahlt werden, spielt für die gesetzliche Rentenversicherung hingegen keine Rolle.

Ausführliche Infos gibt es online auf www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung. Mehr auch beim kostenlosen Servicetelefon unter Tel. 0800 / 1000 4800.