Grundstücksbesitzer müssen 2022 Steuererklärung abgeben

Im Dezember soll der Haushaltplan für 2022 verabschiedet werden.
Im Dezember soll der Haushaltplan für 2022 verabschiedet werden. (Bild: Pixabay)

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Wangen – Zum Jahresbeginn 2022 gehen allen Grundstücksbesitzern in der Stadt Wangen und den Ortschaften Grundsteuerbescheide zu. Sie weisen die aktuell zu entrichtende Grundsteuer aus. Beigelegt ist ein Hinweisblatt, in dem wichtige Informationen zur neuen, ab 1. Januar 2025 geltenden Grundsteuer enthalten sind. 

Wichtig in diesem Zusammenhang für alle Grundstücksbesitzer ist: Sie sind verpflichtet, im Lauf des Jahres beim Finanzamt eine Steuererklärung abzugeben. Diese dient der Finanzbehörde als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025. Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer ist das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz. Die Hinweise finden Sie auch hier.

Grundlage für die Berechnung ist der Grundsteuerwert, der sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert ergibt. Bodenrichtwerte wurden durch die jeweiligen Gutachterausschüsse der Kommunen zum Stichtag 1. Januar 2022 festgelegt. Der Grundsteuerwert wird dann wiederum mit einer Grundmesszahl multipliziert. Diese Zahl wurde vom Bund festgelegt und von bisher 3,5 auf 1,3 Promille gesenkt. Bis zu diesem Punkt sind die Finanzämter bei der Berechnung der Zahlen in der Pflicht. 

Erst wenn die Stadt Wangen die Messbeträge aller Grundstücke im Stadtgebiet einschließlich der Ortschaften erhalten hat, kann sie den neuen Hebesatz für die Grundsteuer festlegen. Wahrscheinlich wird die Datenbasis dafür erst im Lauf des Jahres 2024 vollständig sein. Das heißt, dass voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 die konkreten Grundsteuerforderungen festgelegt und durch den Gemeinderat beschlossen werden können.

Ziel des neuen Verfahrens ist es, eine aktualisierte und gerechtere Steuerfestlegung zu erhalten. Diese Forderung wurde in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 erhoben. Der Gesetzgeber war damit in der Pflicht, ein neues Vorgehen für die Grundsteuerberechnung zu entwickeln. Nach dem bisher geltenden Verfahren wird die Grundsteuer auf der Basis von Einheitswerten berechnet, die in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den Ländern der ehemaligen DDR aus dem Jahr 1935 stammen. Die Richter waren der Meinung, dass diese Werte bei der Berechnung der Grundsteuer die tatsächliche Entwicklung nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln.  Erklärtes Ziel ist also nicht, durch das neue Verfahren mehr Geld in die öffentlichen Kassen zu spülen, sondern die Zahlungen gerechter zu verteilen. 

Antworten auf viele Fragen der Neufestlegung finden Sie in einer Zusammenfassung des Städte- und Gemeindetags sowie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/

(Quelle: Stadt Wangen)