Grundrente

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(Bild: pixabay)

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Zum 1. Januar 2021 tritt die Grundrente in Kraft. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag zur individuellen Rente für diejenigen, die jahrzehntelang wenig verdient und verpflichtend Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.

Rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden davon profitieren. Vor allem betrifft das Frauen, die häufig in weniger gut bezahlten Berufen gearbeitet haben oder der Familie wegen nur in Teilzeit tätig waren. Auch viele Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland haben besonders lange zu niedrigen Löhnen gearbeitet. Der durchschnittliche Zuschlag beträgt aktuell etwa 75 Euro brutto, der höchstmögliche Zuschlag kann rund 418 Euro betragen.

Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag besteht, wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind. Das sind vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbständigkeit sowie anerkannte Zeiten der Kindererziehung und Pflege. Bei 35 Jahren oder mehr Grundrentenzeiten muss der Verdienst bezogen auf das gesamte Versicherungsleben im Durchschnitt unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen haben. Im Einstiegsbereich ab 33 Jahren Grundrentenzeiten sind es zwischen 40 und 80 Prozent. Eigenes Einkommen und Partnereinkommen oberhalb bestimmter Freibeträge wird auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Für die Grundrente muss kein Antrag gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft bis Ende 2022 automatisch etwa 26 Millionen Bestandsrenten und zahlt den Grundrentenzuschlag rückwirkend aus. Mit der Auszahlung der ersten Zuschläge ist voraussichtlich ab Mitte 2021 rechnen.

BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) – Stand: 21.12.20