Grüne wollen flächendeckend Tempo 30 im Kreis Ravensburg einführen

Tempo 30 im ganzen Kreis Ravensburg? Das fordern die Grünen im Kreistag.
Tempo 30 im ganzen Kreis Ravensburg? Das fordern die Grünen im Kreistag. (Bild: picture alliance / Wagner | Ulrich Wagner)

Kreis Ravensburg (dpi) – Im Rahmen der Mobilitätswende fordern die Grünen in allen Gemeinden und Städten im Kreis Ravensburg Tempo 30. „Das rettet Menschenleben“ heißt es in dem Antrag. Scharfe Kritik kommt von CDU-Politiker Axel Müller.

Bislang gilt in vielen Gemeinden aufgrund Lärmschutzes vor allem nachts von 22 bis 6 Uhr eine Tempobegrenzung. Das geht der Grünen-Kreistagsfraktion Ravensburg aber nicht weit genug. Wegen „erhöhter Verkehrssicherheit und aus Gründen von Lärm- und Klimaschutz“ wollen die Grünen in einem Antrag, dass die Kreistagsverwaltung in einen Dialog mit den Gemeinden und Städten eintritt, um über die Tempobegrenzungen zu sprechen. Als Vorbild könnten, so die Grünen, die Regelungen der kleinen Gemeinden im Nachbarlandkreis Biberach dienen.

Mit Tempo 30 könne man Menschenleben retten, erklärt die Grünen-Kreistagsfraktion. So sinke die Wahrscheinlichkeit von Zusammenstößen, zudem sei die Überlebenschance bei Fußgängern und Radfahrern deutlich höher. Niedrige Geschwindigkeiten würden ein deutlich geringeres Risiko für schwerste oder tödliche Verletzungen darstellen, heißt es. „Das kommt insbesondere Kindern und älteren Menschen zugute“. Ebenso würde es die Lebensqualität steigern und würde den Verkehrslärm mindern. Und man müsse eine Tempobegrenzung vor allem überwachen. „Gelten die Regeln durchgängig Tag und Nacht und einheitlich auf allen Straßen innerhalb von Kommunen, so wächst die Chance, dass sie nach einer Übergangszeit des Akzeptierens und des sich daran Gewöhnens selbstverständlich eingehalten werden.“ wird in dem Antrag ausgeführt.

Axel Müller (CDU) kritisiert Grünen-Antrag: „Das ist ein Schaufensterantrag“

Einen einfachen Blick in die Straßenverkehrsordnung rät Bundestagsabgeordneter und Kreisrat Axel Müller der Grünen-Kreistagsfraktion. „Die Straßenverkehrsordnung regelt, wo Tempo 30 eingerichtet werden darf“ so Müller in einem Telefonat mit dem Wochenblatt. „Das ist ein Schaufensterantrag der zwar nett als Auslage dient, aber wenn man ihn öffnet, nichts drin hat.“ Er empfehle den Grünen, sich an die regierende Ampel-Koalition zu wenden. „Nur der Gesetzgeber kann das ändern.“ so Müller weiter. Ausschließlich aus Lärmschutzgründen sei die Einrichtung einer 30er Zone auf Bundes, Land- oder Kreisstraßen in einzelnen Fällen möglich.

In der Straßenverkehrsordnung regelt der Paragraph 45 die Verwendung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.

So besagt der Absatz 1c: „Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken…“