Gewerbesteuereinnahmen: Land gleicht Corona-bedingte Einbußen der Kommunen aus

Gewerbesteuereinnahmen: Land gleicht Corona-bedingte Einbußen der Kommunen aus
Symbolbild (Bild: Bruno /Germany)

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55 Millionen Euro fließen in den Landkreis Biberach   

Biberach – Die Kommunen in Baden-Württemberg müssen in diesem Jahr nach der Mai-Steuerschätzung mit einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen um insgesamt 1,88 Milliarden Euro im Vergleich zum Jahr 2019 rechnen. Grund hierfür sind die massiv weggebrochenen Umsätze vieler Unternehmen infolge der Corona-Pandemie. „Die Corona-bedingten Einbußen bei den Gewerbesteuereinnahmen sind ein harter Schlag für die Kommunen. Schwächelt die wichtigste Einnahmequelle, dann wirkt sich das auch auf wichtige Investitionen wie beispielsweise Schulsanierungen aus. Um dies abzufedern, hat sich die CDU-Landtagsfraktion erfolgreich für einen finanziellen Ausgleich dieses Rückgangs stark gemacht“, sagt Landtagsabgeordneter Thomas Dörflinger (CDU).

Als Kompensation für die fehlenden Gewerbesteuereinnahmen stellt das Land den Kommunen nun insgesamt rund 1,04 Milliarden Euro bereit. In den Landkreis Biberach fließen davon insgesamt über 55 Millionen Euro, die an die einzelnen Städte und Gemeinden verteilt werden. „Ich bin sehr froh, dass sich unsere Städte und Gemeinden mit diesen Landesmitteln auch in Corona-Zeiten weiterentwickeln können. Zumal von den kommunalen Aufträgen auch die Bauwirtschaft und das Handwerk profitieren werden“, sagt Thomas Dörflinger. Hinzu komme, dass der Bund darüber hinaus die weiteren Gewerbesteuerausfälle über den kommunalen Solidarpakt 2020 ausgleicht.

Die Verteilung auf die Kommunen im Land erfolgt auf Wunsch der Kommunalen Landesverbände anhand des Gewerbesteuernettoaufkommens der Jahre 2017 bis 2019. Und zwar so, wie es unter Berücksichtigung des Finanzausgleichsgesetz in die Steuerkraftbemessung der Gemeinden im kommunalen Finanzausgleich einfließt – in Relation zum Landesaufkommen insgesamt in diesen Jahren. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes von Oktober 2020. Die Auszahlung der Beträge an die Stadt- und Landkreises sind bereits in dieser Woche erfolgt, wobei die Landkreise die Mittel zeitnah an ihre Kommunen weiterleiten werden.