Gesundheitsamt untersagt Testzentrum im Alb-Donau-Kreis den Betrieb

Gesundheitsamt untersagt Testzentrum im Alb-Donau-Kreis den Betrieb
Das Gesundheitsamt des Alb-Donau-Kreises hat ein Testzentrum im südwestlichen Alb-Donau-Kreis temporär geschlossen. / Symbolbild (Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Hendrik Schmidt)

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Betreiber erhält Gelegenheit, Mängel zu beheben

Das Gesundheitsamt des Alb-Donau-Kreises hat ein Testzentrum im südwestlichen Alb-Donau-Kreis temporär geschlossen. Die Betriebsuntersagung gilt ab Freitag, 18. Juni 2021, 24 Uhr. Es ist der erste Fall im Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm, indem das Einschreiten des Gesundheitsamtes in dieser Form notwendig ist.

Am 15. Juni 2021 hatten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Gesundheit bei einer Vor-Ort-Kontrolle in diesem Testzentrum diverse Mängel festgestellt. Unter anderem wurden notwendige Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht eingehalten, auch die namentliche Dokumentation des verwendeten Tests war nicht korrekt.

Des Weiteren war die Anzahl der Mitarbeitenden im Testzentrum für die anfallenden Aufgaben nicht ausreichend und Mitarbeitende waren nicht ausreichend geschult. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Lagerung der Tests nicht den Temperaturvorgaben der Hersteller entsprochen hat. Werden die Testkits bei zu hohen Temperaturen gelagert, kann dies zu falsch-negativen Ergebnissen führen.

Bei einer erneuten Begehung am gestrigen 17. Juni 2021 waren nicht alle Mängel behoben. Der Betreiber hat nun bis zum 2. Juli 2021 die Möglichkeit darzulegen, wie er die gestellten Anforderungen künftig dauerhaft erfüllen will. Bis dahin bleibt der Betrieb des Testzentrums untersagt.

Der Fachdienst Gesundheit hat laut der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 12. März 2021 die Möglichkeit, den Betrieb in Testzentren zu untersagen, wenn die vom Ministerium genannten Mindestanforderungen nicht erfüllt sind. Das betrifft nur die Hygienevorschriften und die Testdurchführung, für die Kontrolle der Abrechnung ist die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. Außerdem hat das Land Baden-Württemberg mit DEKRA einen externen Dienstleister beauftragt, der die Testzentren stichprobenartig auf die Einhaltung der Hygienevorschriften und der Testdurchführung kontrollieren soll.

(Pressemitteilung: Landratsamt Alb-Donau-Kreis)