Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg auf

Eilmeldung Corona
Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg auf (Bild: Pixabay)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Seit Dezember gilt in Baden-Württemberg zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekanntermaßen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr. Bürgerinnen und Bürger können jedoch bald wieder mehr Freiheiten genießen: Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof gab am heutigen Montag via Pressemitteilung bekannt, dass diese in der Corona-Verordnung festgehaltenen Beschlüsse in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag letztmals Anwendung finden.

In einem in Mannheim verkündeten unanfechtbaren Beschluss haben die zuständigen Richter einem Eilantrag einer Frau aus Tübingen stattgegeben. Die pauschale Ausgangssperre sei wegen der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen, begründet das Verwaltungsgericht die Entscheidung.

Der 1. Senat argumentiert, die Landesregelung habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Nach dem Infektionsschutzgesetz seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen – auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen – zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.

Zudem müsse die Landesregierung prüfen, ob diese Ausgangsbeschränkungen landesweit angeordnet werden müssten oder ob differenziertere, am regionalen Infektionsgeschehen orientierte Regelungen in Betracht kämen. Den gesetzlichen Anforderungen habe das Land zuletzt – anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge erfolglos blieben – nicht mehr entsprochen.