Gericht: Gutschein für ausgefallene Veranstaltungen rechtens

Gericht: Gutschein für ausgefallene Veranstaltungen rechtens
Justitia-Statue. (Arne Dedert/dpa/Archivbild)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

München/Bayreuth (dpa/lby) – Muss ein Veranstalter eine Theaterveranstaltung wegen der Pandemie absagen, kann er stattdessen Gutscheine ausstellen. Der Veranstalter müsse den Preis für die Tickets nicht zurückzahlen, teilte das Amtsgericht München am Freitag mit.

Das Gericht wies eine Klage eines Unternehmers aus Bayreuth ab, der von einem Münchner Theater- und Gastronomieveranstalter die Rückzahlung von 205,80 Euro für zwei Tickets gefordert hatte.

Die für Ende März 2020 geplante Veranstaltung konnte im ersten Lockdown nicht stattfinden. Nach Auffassung des Gerichts ist es rechtens, dass der Veranstalter einen Gutschein ausstellte, anstatt das Geld zurückzuzahlen.

«Insolvenzen von Veranstaltern sollen verhindert oder wenigstens verzögert werden. Die negativen Folgen der Pandemie sollen auf möglichst viele verteilt werden», begründete das Gericht die Entscheidung. Wer ein Ticket für eine kulturelle Veranstaltung kaufe, sei eher finanziell leistungsstark. Für finanziell schwache Kunden könne aber eine Härtefallklausel greifen.