Gericht: Frauen dürfen Stadtbach in Memmingen ausfischen

Gericht: Frauen dürfen Stadtbach in Memmingen ausfischen
Männer stehen beim Ausfischen mit ihren Keschern, den sogenannten Bären, im Stadtbach. (Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild)

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Memmingen (dpa/lby) – Frauen sollen künftig am Höhepunkt des Memminger Fischertags den Stadtbach ausfischen dürfen. Wie das Amtsgericht Memmingen am Montag urteilte, ist der Ausschluss von Frauen aus der Gruppe der Stadtbachfischer durch den veranstaltenden Verein eine unzulässige Diskriminierung. Geklagt hatte ein weibliches Mitglied. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 21C952/19).

Richterin Katharina Erdt betonte am Montag, der gemeinnützige Verein mit rund 4500 Mitgliedern habe in der Stadt eine besondere soziale Machtstellung inne und sei an den Grundsatz der Gleichberechtigung im Grundgesetz gebunden. Eine männliche Tradition sei kein zulässiger Grund für Diskriminierung. Der Vereinsvorstand hatte den Ausschluss von Frauen vom Höhepunkt des Volksfests mit Zehntausenden Besuchern mit der Wahrung eines jahrhundertealten Brauchtums begründet.

Die juristische Auseinandersetzung dürfte mit dem Urteil noch nicht beendet sein. Der Fischertagsverein hatte zuvor angekündigt, im Fall einer Niederlage die nächsthöhere Instanz anrufen zu wollen.