Gericht entscheidet: Rundfunk (GEZ) darf erhöht werden

Der Rundfunkbeitrag wird steigen: 86 Cent wird das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen für fast jeden Deutschen teurer. Im Jahr würden die Betroffenen Haushalte dann 220,32 Euro für Rundfunkgebühren zahlen.
Der Rundfunkbeitrag wird steigen: 86 Cent wird das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen für fast jeden Deutschen teurer. Im Jahr würden die Betroffenen Haushalte dann 220,32 Euro für Rundfunkgebühren zahlen. (Bild:: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Fernando Gutierrez-Juarez)

Überregional (dpi) – Die im Volksmund genannte „GEZ“ (Runfunkbeitrag) darf einem Urteil des Bundesverfassungsgericht nach erhöht werden. Auslöser für den Rechtsstreit war die Blockade des Landes Sachsen-Anhalt. Der Rundfunkbeitrag soll laut den Öffentlich-Rechtlichen „vorläufig steigen“.

17,50 Euro – das zahlt fast jeder Bürger und jede Bürgerin in Deutschland für die Öffentlich-Rechtlichen Sender. 2020 konnten ARD, ZDF und Deutschlandradio durch die Gebühren rund 8,1 Milliarden Euro einnehmen, trotz Corona-Pandemie ein Zuwachs von 0,5 Prozent zum Jahr 2019.

Schon ab 2020 hatten die Öffentlich-Rechtlichen Sender eine Gebührenerhöhung auf 18,36 Euro geplant: „Mit ihr sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden“ heißt es in einem tagesschau Artikel.

Blockiert wurde die Erhöhung vom Land Sachsen-Anhalt, nachdem eine Abstimmung aufgrund eines Koalitionsstreits abgesagt wurde. Die Landesregierung koaliert unter Ministerpräsident Reiner Haseloff CDU mit SPD und Grünen. Sachsen-Anhalts CDU wollte der Gebührenerhöhung nicht zustimmen, während es sich abzeichnete, dass SPD und Grüne durchaus für die Erhöhung der „GEZ“ stimmen würden. Eine Abstimmung über die „Umsetzung des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags“ wurde in allen 15 Bundesländern, außer Sachsen-Anhalt durchgeführt.

Kritik hagelte es von der CDU auch gegenüber dem ARD-Vorsitzenden Tom Buhrow. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff kritsierte den Gehalt von Buhrow und forderte, ihn auf den Verdienst des Bundespräsidenten – somit rund 214.000 Euro – anzupassen.

Buhrow verdient bei der ARD ganze 399.000 Euro und liegt mit seinem Gehalt rund 100.000 Euro über dem der Bundeskanzlerin. Weiter hat Buhrow einen Pensionsanspruch von 2,9 Millionen Euro. Finanziert wird das alles aus den Rundfunkbeiträgen.

Im Jahr 2009 stand Buhrow zudem in der Kritik, weil er hohe Nebeneinkünfte durch Vortragsreden erhielt.

Öffentlich-Rechtliche zogen vor das Bundesverfassungsgericht

Die ARD-Anstalten, ZDF und Deutschlandradio zogen mit einer Verfassungsbeschwerde vor Gericht und beriefen sich bei der Rundfunkerhöhung auf Paragraf 5 des Grundgesetzes: „Bei der Verfassungsbeschwerde der Öffentlich-Rechtlichen ging es um eine mögliche Verletzung der Rundfunkfreiheit“ heißt es seitens der Rundfunkanstalten.

Der bisherigen Rechtssprechung nach müssen die Öffentlich-Rechtlichen „bedarfsgerecht“ finanziert werden. „Die Sender sollen so viel Geld bekommen, wie nötig ist, um ihren Auftrag zu erfüllen“ heißt es in einem Bericht der Öffentlich-Rechtlichen weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hebte im Hinblick auf die Corona Pandemie in seinem Urteil die besondere Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen hervor. In Zeiten von Fake-News, Deep Fakes und einseitigen Darstellungen wachse die Bedeutung der Sender und deren Angebote.

Der Gesetzgeber müsse, so das Bundesverfassungsgericht, die finanziellen Voraussetzungen für die Sender schaffen, damit diese ihren Auftrag erfüllen könnten.

ARD-Vorsitzender Tom Buhrow begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

„Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen“ sagt der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow. Weiter dankte Buhrow dem Gericht „für die Entscheidung zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit“ heißt es. So fordert er weiter, dass die Festsetzung der Rundfunkbeiträge frei von politischen Interessen erfolgen müsse.

Die Erhöhung des Runfunkbeitrags auf 18,36 Euro gelte dem Urteil nach vorläufig bis zu einer Neuregelung des Rundfunkstaatsvertrages. Weiter gelte die Rundfunkerhöhung auch Rückwirkend auf den 20. Juli 2021.