Teil des Lohns nicht gezahlt? Georgische Erntehelfer klagen gegen Obstbauern vom Bodensee

Eine Erntehelferin leert vorsichtig Kirschen in Pappkisten.
Eine Erntehelferin leert vorsichtig Kirschen in Pappkisten. (Bild: Felix Kästle/dpa/Symbolbild)

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Hat ein Obstbauer am Bodensee seinen Erntehelfern verbotenerweise Lohn vorenthalten? Am Freitag wird am Arbeitsgericht in Ravensburg über diese Frage verhandelt. Gewerkschaftler erhoffen sich von dem Prozess eine Signalwirkung für die Landwirtschaft.

Ravensburg (dpa/lsw) – Eine Gruppe georgischer Erntehelfer streitet von Freitag (9.00 Uhr) an vor dem Arbeitsgericht in Ravensburg mit einem Obstbauern über die Frage, ob der ihnen verbotenerweise einen Teil des Lohns nicht gezahlt hat. Geklagt haben nach Angaben eines Gerichtssprechers 18 Arbeiter, die im Mai 2021 auf den Obsthof in der Bodenseeregion gekommen waren. «Man streitet sich im Wesentlichen darum, inwieweit die Arbeitnehmer morgens zur Arbeit erschienen sind – und ob sie wie vereinbart acht Stunden am Tag eingesetzt wurden.»

Die Gewerkschaft IG BAU und die Katholische Betriebsseelsorge teilten mit, es gehe bei dem Streit im Kern um die Frage, ob den Erntehelfern der Mindestlohn auch zusteht, wenn der Arbeitgeber sie zum Beispiel wegen schlechten Wetters nicht einsetzt. «Das kann eine Grundsatzfrage werden für die Landwirtschaft», sagte der Ravensburger Betriebsseelsorger Werner Langenbacher. Von einem Gerichtsbeschluss erhoffe man sich daher eine Signalwirkung.

Gerichtsverfahren bei solchen Streitigkeiten seien gerade im Bereich der Landwirtschaft «atypisch», sagte ein Gerichtssprecher. Dabei komme es immer wieder vor, dass Landwirte versuchten, Vorschriften im Arbeitsrecht bei Saisonarbeitern zu umgehen, sagte der Vorsitzende des Bezirksverbands Stuttgart der IG BAU, Andreas Harnack. Viele Erntehelfer aus dem Ausland scheuten aber den Aufwand eines Prozesses in Deutschland und die möglichen Kosten im Falle einer Niederlage.

Die Erntehelfer, die nun vor dem Gericht klagen, waren Teil einer Gruppe von 24 Arbeitern aus Georgien, die im Folge eines neuen Abkommens nach Deutschland gekommen war. Kurz nach ihrer Ankunft hatten sich die Erntehelfer über unhaltbare Zustände bei ihrer Unterkunft auf dem Hof in der Bodenseeregion beschwert.

Nach einer Kontrolle bestätigte das Landratsamt des Bodenseekreises, dass dort unter anderem die Toiletten teils kaputt und nicht nach Geschlechtern getrennt waren. Zudem seien einige Möbel in der Küche so verschlissen gewesen, dass deren Oberflächen nicht mehr hygienisch gereinigt werden konnten. Der Inhaber sagte damals auf Nachfrage, die Probleme seien «sofort behoben» worden: «Wir sind ja daran interessiert, dass die Leute bei uns gut untergebracht sind.»

Laut Betriebsseelsorger Langenbacher wurden die Erntehelfer letztlich auf einen Hof in Niedersachsen gebracht, wo sie weiter arbeiten konnten. «Es gibt viele Betriebe, die das sauber und transparent machen. Aber es gibt eben auch schwarze Schafe.» Gerade vor dem Hintergrund der für Oktober geplanten Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro sei es wichtig, dass dieser auch Erntehelfern gezahlt werde.