Geldinstitute setzen Kunden mit Negativzinsen unter Druck: Onlinesprechstunde schafft Aufklärung

Geldinstitute setzen Kunden mit Negativzinsen unter Druck: Onlinesprechstunde schafft Aufklärung
Ob Geldinstitute Verwahrentgelte überhaupt verlangen dürfen, ist gerichtlich noch umstritten. (Bild: Pixabay)

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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt in einer Mitteilung: Immer mehr Banken und Sparkassen in Deutschland verlangen von ihren Kunden Verwahrentgelte für Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten. Wer eine entsprechende Vereinbarung nicht akzeptiert, dem droht die Kündigung. Zugleich werden teure und riskantere Alternativen angeboten, damit kein Verwahrentgelt fällig wird. Am 20. April, 18 Uhr, gibt es eine kostenfreie Online-Verbrauchersprechstunde zu diesem Thema.

Produkte oft nicht bedarfsgerecht

Finanzexperte Niels Nauhauser klärt darin über Kundenrechte auf und erläutert, warum Verbraucher alternative Anlageangebote von Banken kritisch prüfen sollten. „Die angebotenen Produkte sind oft nicht bedarfsgerecht. Meist sind sie wegen hoher Kosten zu teuer, sodass sie im aktuellen Zinsumfeld kaum positive Renditen erwarten lassen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Zudem können höhere Risiken gerade für ältere Menschen, die auf Sicherheit und Verfügbarkeit angewiesen sind, zum Problem werden.“ Betroffenen komme die Anlageempfehlung mitunter teuer zu stehen.

Vorsicht Provisionsfalle

„Die Geldinstitute nutzen die Drohkulisse Verwahrentgelt und jüngst auch die hohe Inflationsrate, um den Ratsuchenden Anlageprodukte wie zum Beispiel Mischfonds, standardisierte Vermögensverwaltungen und private Rentenversicherungen zu verkaufen, für die sie hohe Provisionen erhalten“, weiß Nauhauser. „Wer Negativzinsen ausweichen möchte, landet so schnell in der Provisionsfalle der Banken und Sparkassen“, meint Nauhauser. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat zwei aktuelle und typische Fälle aus ihrer Beratungspraxis veröffentlicht, die die derzeitige Praxis vieler Volksbanken und Sparkassen beschreiben, die jeweils hoch standardisierte Produkte aus dem Verbund vertreiben.

Noch rechtlich umstritten

Ob die Geldinstitute Verwahrentgelte überhaupt verlangen dürfen, ist gerichtlich noch umstritten. „Sagen Sie dem Verkäufer klipp und klar, dass Sie sich nicht unter Druck setzen lassen und dass Sie sich die Zeit nehmen werden, den Anlagevorschlag zu prüfen“, rät Finanzexperte Nauhauser.

Verbrauchersprechstunde

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unterstützt die Anlageentscheidung von Verbrauchern mit unabhängigem Rat, kostenfreien Online-Seminaren und Informationen auf ihrer Internetseite. Online- Verbrauchersprechstunde zum Thema Verwahrentgelte: 20. April, 18 Uhr mit Finanzexperte Niels Nauhauser. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich unter www.vz-bw.de/node/71800 anmelden und auch schon vorab ihre Frage einreichen.

(Quelle: Verbraucherzentrale BaWü/Presse/le)