Urlaubszeit ist Gaunerzeit Geldbeutel weg? Zahlungskarte sperren lassen!

Wer Opfer eines Taschendiebstahls geworden ist, sollte sich auch an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.
Wer Opfer eines Taschendiebstahls geworden ist, sollte sich auch an die Polizei wenden und Anzeige erstatten. (Bild: Canva)

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Taschendiebe lauern praktisch überall, wo viele Menschen zusammenkommen. Wem der Geldbeutel gestohlen wird, der kann dafür sorgen, dass seine Zahlungskarten nicht noch für Betrug verwendet werden. Dank des Sperrnotrufs lassen sich Giro- oder Kreditkarten einfach schnell sperren – und Betrug vermeiden. Die Polizei gibt Tipps.

Schnellstmöglich den Sperr-Notruf 116 116 anrufen

Gerade im Menschengedränge oder in unübersichtlichen Situationen haben es Taschendiebe leicht, Geldbörsen, Smartphones und andere Wertsachen zu stehlen. Dabei geht es ihnen nicht nur um Bargeld, sondern auch um Zahlungskarten aller Art. Denn mit Zahlungskarten lassen sich im Handel viele Einkäufe auch ohne die PIN tätigen. Das geht dann zu Lasten der Opfer. Die Polizei rät: „Wenn Sie Opfer eines Taschendiebstahls geworden sind, wählen sie sofort die 116 116, um die gestohlenen Zahlungskarten sperren zu lassen.“

Bei Verlust der Zahlungskarten sofort handeln:

  • Umgehend die Zahlungskarten sperren lassen. Das ist für alle girocards und die meisten Kreditkarten rund um die Uhr über den telefonischen Sperr-Notruf 116 116 möglich. Außerdem gibt es die Sperr-App 116 116, in der sämtliche Zahlungskarten-Daten sicher hinterlegt werden und girocards direkt über die App gesperrt werden können.

Anzeige erstatten

Wer Opfer eines Taschendiebstahls geworden ist, sollte sich auch an die Polizei wenden und Anzeige erstatten. Denn nach einer Anzeige können Betroffene zudem ihre Zahlungskarten über eine KUNO-Sperrung auch für das Lastschriftenverfahren sperren lassen. Dies ist eine gesonderte Leistung der Polizei bei teilnehmenden Kreditinstituten.