Geflügelpest: Zweiter Fall im Landkreis Konstanz bestätigt

Geflügelpest: Zweiter Fall im Landkreis Konstanz bestätigt
Symbolbild (Bild: pixabay)

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Konstanz – Mit einem am Seerhein in Konstanz verendeten Schwan hat das hochpathogene Aviäre Influenza Virus H5 – also die Geflügelpest – den Weg – laut Mitteilung der Stadt Konstanz – an den Bodensee gefunden. Nun wurde das Virus bei einer Krähe festgestellt.

Das flugunfähige Tier sei in Radolfzell aufgefunden und durch das Veterinäramt zur Untersuchung gebracht worden. Nach einem Anfangsverdacht durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Freiburg, wurde der zweite Fall am 18. Januar 2021 durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Es handelt sich um das Aviäre Influenza Virus H5N5.

Das Virus werde aktuell überwiegend bei Wasservögeln, aber auch bei Vogelarten wie Greif- und Rabenvögel nachgewiesen. Tote Greif- und Rabenvögel ernähren sich – so die Stadt weiter – auch von Aas und sind hierbei als Indikatoren für ein lokalisiertes Ausbruchgeschehen in der Umgebung zu werten.

Die Tiere können das Virus ausscheiden, ohne sichtbar zu erkranken. Diese oft lange Zeit symptomlos infizierten Wildvögel sind mobile Virusträger und verbreiten das Virus von den Rastgewässern weg in das Hinterland. Zusätzlich sind Greifvögel und Rabenvögel so genannte „Räuber“.

Tote Wasservögel werden von ihnen geöffnet und Körperteile mit hohen Viruslasten verschleppt und dabei Acker- und Weideflächen kontaminiert. Personen und Fahrzeuge, die solche Flächen betreten, können dieses Virus weiterverbreiten und auch in Geflügel haltende Betriebe eintragen.

Die Aufstallung des Geflügels sowie verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen seien daher von größter Bedeutung, um das hochempfängliche Geflügel wie Hühner und Puten vor der meist tödlich verlaufenden Seuche zu schützen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Konstanz vom 11. Januar 2021 ist unter www.LRAKN.de unter „Bekanntmachungen“ einsehbar. Ausnahmegenehmigungen werden auf Antrag und nach Risikobewertung für den Einzelfall erteilt. Die Entscheidung ergeht kostenfrei.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den jeweiligen Städten oder Gemeinden zu melden. Die Tiere sollten nicht berührt oder vom Fundort weg gebracht werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden.

Weiterhin sind auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Die Geflügelpest betreffende Anliegen werden über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 07531 / 800-2579 entgegengenommen. Die Nummer ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar.