Geflügelpest: Bayern hebt landesweite Stallpflicht auf

Geflügelpest: Bayern hebt landesweite Stallpflicht auf
Ein Schild mit der Aufschrift «Geflügelpest Sperrbezirk». (Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

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München (dpa/lby) – Die bayernweite Stallpflicht für Geflügel wird aufgehoben. Das teilte das Umweltministerium am Mittwoch in München mit.

Hintergrund seien die rückläufigen Fälle von Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – bei Wildvögeln. Ab sofort gebe es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich.

Die Geflügelpest hatte sich seit Herbst 2020 bundesweit ausgebreitet. In Deutschland sind den Angaben zufolge mehr als 1400 Fälle amtlich festgestellt worden. In Bayern wurde die Geflügelpest bei Wildenten erstmalig im November 2020 im Landkreis Passau nachgewiesen. Insgesamt wurden in Bayern seitdem 57 Fälle bei Wildvögeln und 12 Haus- / Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen (Stand: 27.04.2021).

Um eine erneute Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring fort. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.