Geflügelpest: Aufhebung der Aufstallungspflicht von Geflügel sowie Aufhebung des Beobachtungsgebiets

Geflügelpest: Aufhebung der Aufstallungspflicht von Geflügel sowie Aufhebung des Beobachtungsgebiets
Ein Zusatzschild am Ortseingangsschild weist darauf hin, dass der Ort zum Beobachtungsgebiet wegen der Geflügelpest gehört. / Symbolbild (Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Heiko Rebsch)

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Lindau (Bodensee) – Nach der Ausbreitung des Erregers der Geflügelpest (HPAIV) seit Januar 2021 in der Wildvogelpopulation in Bayern sowie in einigen Haus- und Nutzgeflügelbeständen, nimmt die Zahl der festgestellten HPAI –Fälle in Bayern seit Anfang April 2021 wieder deutlich ab.

Nachdem die Hauptphase des Frühjahrsvogelzugs durchschritten ist und die Außentemperaturen ebenso wie die Sonneneinstrahlung deutlich zunehmen, wodurch es zu einer schnellen Inaktivierung des Erregers kommt, hat sich die Infektionsgefahr für Wild- und Hausgeflügel entsprechend verringert. Daher wird die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest im Landkreis Lindau vom 2. Februar 2021 aufgehoben, welche unter anderem die Aufstallung des Geflügels im 500m-Streifen entlang des Bodenseeufers angeordnet hatte.

Grundsätzlich muss nach wie vor mit dem Vorkommen der Aviären Influenza bei Wildvögeln auch im Landkreis Lindau gerechnet werden. Daher sind zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter weiterhin zu beachten und strikt einzuhalten. Diese sind beispielsweise Ein- und Ausgänge vor unbefugtem Zutritt zu schützen, Fahrzeuge, Maschinen und Gerätschaften nach Verwendung zu reinigen und desinfizieren, betriebseigene Schutzkleidung inklusive Schuhe zum Betreten des Stalles zu verwenden und nach Verwendung zu reinigen und desinfizieren oder Einwegkleidung zu entsorgen, Hände waschen und desinfizieren.

Besondere Vorsicht ist bei Tieren mit Auslauf bzw. in Freilandhaltung walten zu lassen. Auch außerhalb größerer Seuchengeschehen ist der direkte Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln, vor allem Wassergeflügel, zu verhindern, Futter und Einstreu sollten dringend vor Wildvögeln geschützt gelagert werden.

Des Weiteren wird die Allgemeinverfügung zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest vom 7. April 2021 aufgehoben, welche ein Beobachtungsgebiet in Teilen der Gemeinden Maierhöfen und Gestratz aufgrund von Geflügelpestausbrüchen in Hausgeflügelbeständen in Isny festgelegt hatte. Das Seuchengeschehen hatte sich von dort aus offenbar nicht weiter ausgebreitet, sodass das Beobachtungsgebiet aufgehoben wird.

Große Vorsicht ist jedoch weiterhin beim Handel mit Lebendgeflügel im Reisegewerbe angezeigt.

Sofern weitere Geflügelpestfälle auftreten, sind abhängig von den Gegebenheiten um den Ausbruchsort geeignete weitergehende Schutzmaßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu ergreifen. Auch wenn bisher im Landkreis Lindau (Bodensee) aktuell kein Fall von aviärer Influenza bei Wildvögeln bestätigt wurde, werden alle Bürger weiterhin gebeten, den Fundort toter Wasservögel direkt beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08382 270-502 zu melden.

(Pressemitteilung Landratsamt Lindau (Bodensee) )