Gebühren für Kinderbetreuungs-einrichtungen, Jugendmusikschule und Schulbetreuung werden rückwirkend verrechnet

Geld / Währung / Euro / Geldscheine / Symbolbild
Geld / Währung / Euro / Geldscheine / Symbolbild (Bild: pixabay)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Kressbronn – Nachdem die Einrichtungen auf jeden Fall bis 17. Januar geschlossen sind und es nicht absehbar ist, ob ab 18. Januar eine Öffnung möglich ist, hat die Gemeinde Kressbronn a. B. beschlossen, über die Gebühren erst zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.

Die Gebühren für Januar wurden bereits abgebucht. Sollte sich die Gemeinde für eine vollständige oder teilweise Erstattung entscheiden, werden die Gebühren rückwirkend mit den kommenden Gebühren verrechnet. Die Gemeinde bittet um Verständnis, dass zunächst die weitere Entwicklung abgewartet werden muss, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.

Des Weiteren bittet die Gemeinde, derzeit von Fragen – telefonisch oder per E-Mail – hinsichtlich der Erstattung von Gebühren abzusehen. Die Gemeinde wird die Betroffenen über das weitere Vorgehen informieren, sobald abzusehen ist, wie lange die Einrichtungen geschlossen sind.

Gemeindeverwaltung Kressbronn a. B.