Geänderte Besuchsregeln an der OSK: Unbeschränkt Zutritt für Geimpfte und Genesene

Vor dem Krankenbesuch muss ein negatives Testergebnis vorgezeigt werden. Für Geimpf-te und Genesene gelten Ausnahmen.
Vor dem Krankenbesuch muss ein negatives Testergebnis vorgezeigt werden. Für Geimpf-te und Genesene gelten Ausnahmen. (Bild: OSK)

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Ravensburg – Entsprechend der aktuellen Corona-Landesverordnung passt auch die Oberschwabenklinik ihre Regeln für Krankenbesuche an.

Menschen, die entweder von einer Corona-Infektion genesen oder vollständig geimpft sind, haben im St. Elisabethen-Klinikum in Ravensburg, im Westallgäu-Klinikum in Wangen sowie im Krankenhaus Bad Waldsee täglich von 10 bis 17 Uhr (letzter Einlass: 16 Uhr) ohne Beschränkungen Zutritt für Krankenbesuche. Dabei muss die abschließende Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen, eine Genesung ohne zusätzliche Impfung mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate. Ein offizieller Nachweis über die Impfung oder Genesung muss vorgezeigt werden.

Für Besucher ohne Immunitätsnachweis gilt ab sofort eine Testpflicht. Ein höchstens 24 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test berechtigen zu einem Patientenbesuch von bis zu einer Stunde täglich. Dabei ist die Zahl der Nichtgeimpften und Nichtgenesenen Besucher pro Patient in allen Häusern beschränkt auf eine Person am Tag.

Besucher werden gebeten, ein negatives Testergebnis mitzubringen um die Wartezeit zu verkürzen. Wer im Vorfeld keinen Test durchführen kann, kann Testangebote vor Ort wahrnehmen. Am EK gibt es von Montag bis Freitag zwischen 13 und 16 Uhr die Möglichkeit einen Schnelltest zu machen, in Wangen und Bad Waldsee an denselben Tagen von 14 bis 16 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten und am Wochenende muss ein von einer offiziellen Stelle ausgestelltes Testergebnis selbst mitgebracht werden. Zuhause durchgeführte Selbsttests werden nicht akzeptiert.

Für Besuche in der Kinderklinik oder dem Mutter-Kind-Zentrum im EK Ravensburg gelten abweichende Besuchszeiten: hier ist der Zutritt für geimpfte und genesene Besucher jederzeit möglich. Ohne Immunitätsnachweis darf jeder Patient von einer getesteten Person für maximal eine Stunde täglich besucht werden. Begleitpersonen, die stationär mitaufgenommen werden, zählen nicht zum Besuch.

Im Heilig-Geist-Spital in Ravensburg gelten folgende Besuchszeiten: Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr (letzter Einlass: 16.30 Uhr), freitags von 13 bis 16 Uhr (letzter Einlass: 14.30 Uhr) sowie am Wochenende von 14 bis 18.30 Uhr (letzter Einlass 17 Uhr). Geimpfte und Genesene haben uneingeschränkten Zutritt, Getestete ohne Immunitätsnachweis für maximal eine Stunde am Tag, begrenzt auf einen Besucher pro Patient.

Ungeachtet eines Immunitätsnachweises gilt weiterhin eine generelle Maskenpflicht. Neu ist, dass ab sofort alle Erwachsenen und Jugendlichen ab 14 Jahren eine FFP2- Maske tragen müssen, bei Personen zwischen sechs und 14 Jahren genügt ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. Zudem muss jeder Besucher zur Kontaktnachverfolgung eine Selbstauskunft ausfüllen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, mit Ausnahme von Ehe- bzw. Lebenspartnern, naher Verwandter und Sterbebegleitender, muss eingehalten werden.

Menschen mit Krankheitssymptomen, die auf eine Coronainfektion hindeuten könnten, bleiben Krankenbesuche verboten. Solche Symptome können Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber oder der Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn sein. Ein Besuchsverbot gilt unverändert selbstverständlich auch für all diejenigen, die einer Absonderungspflicht in Zusammenhang mit Corona unterliegen.

(Pressemitteilung: Oberschwabenklinik)