Gardasee-Prozess: Anklage fordert lange Haftstrafen

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Bild: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

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Brescia (dpa) – Im Strafprozess um den tödlichen Motorbootunfall am Gardasee hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen für die beiden deutschen Angeklagten gefordert.

Die Staatsanwältin sprach sich am Dienstag für eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten für den Lenker des Schnellbootes aus München aus. Der zweite Insasse und Besitzer des Luxusbootes, ebenfalls aus Bayern, solle zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt werden.

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch in allen Anklagepunkten, darunter fahrlässige Tötung und unterlassene Hilfeleistung. Mit einem Urteil wird am nächsten Montag (21. März) gerechnet.

Die Angeklagten waren am späten Abend des 19. Juni 2021 über den beliebten See in Norditalien gefahren und hatten dabei ein kleineres Holzboot gerammt. In diesem saßen Umberto Garzarella (37) und dessen Freundin Greta Nedrotti (24), die durch die Kollision ums Leben kamen. Die Münchner waren nach der Kollision weitergefahren.

Sie baten die Hinterbliebenen in dem Prozess um Verzeihung, gaben aber an, den Unfall in der Nacht nicht bemerkt zu haben und davon ausgegangen zu sein, mit Treibholz zusammengestoßen zu sein.

Staatsanwältin Maria Cristina Bonomo lehnte diese Erklärung in ihrem Plädoyer ab. Sie warf dem Hauptangeklagten vor, den ganzen Nachmittag über Alkohol getrunken zu haben und daher nicht mehr fahrtauglich gewesen zu sein, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtete. Sein Zustand habe den tödlichen Crash provoziert. Die Verteidiger sprachen dagegen von einem Unfall mit tragischen Folgen und einer Vorverurteilung der Deutschen in der Öffentlichkeit.