Fußballverband möchte Entscheidungen in enger Absprache ermöglichen

Es wird wohl noch eine ganze Weile dauern, bis auch im Häfler Zeppelin-Stadion wieder der Ball rollt.
Es wird wohl noch eine ganze Weile dauern, bis auch im Häfler Zeppelin-Stadion wieder der Ball rollt. (Bild: tmy)

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Stuttgart (tmy/wb) – Wie von uns bereits berichtet, ist der Württembergische Fußballverband (wfv) am 26. November den Entscheidungen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg gefolgt und hat den Spiel- und Trainingsbetrieb in den Amateurligen mit sofortiger Wirkung eingestellt. Das betrifft alle Partien von der Kreisliga bis hinauf zur Oberliga Württemberg.

Die aktuelle „Corona-Verordnung Sport“ des Landes macht nach wie vor einen Trainings- und Spielbetrieb unterhalb der Regionalliga grundsätzlich unmöglich. Vor diesem Hintergrund sind nun die verbandsinternen Beratungen über den weiteren Fortgang der Meisterschaftsrunden gestartet.

Maßgeblich für die weiteren Entscheidungen sind – so der wfv – zum einen die ordnungsrechtlichen Vorgaben des Landes, zum anderen die einschlägigen Bestimmungen in der Spielordnung. Soweit rechtlich möglich und zumutbar, sind grundsätzlich vollständige Meisterschaftsrunden mit Hin- und Rückspielen zu absolvieren.

Soweit aber Meisterschaftsrunden nicht vollständig zu Ende geführt werden können, weil entweder öffentlich-rechtliche Verbote entgegenstehen oder die Belastungen für die Vereine unzumutbar wären, können sowohl die Quotienten-Regelung zur Ermittlung von Auf- und Absteigern als auch die Möglichkeit zur Annullierung von Meisterschaftsrunden in der Spielordnung in Betracht kommen.

In Betracht kommt darüber hinaus auch eine Verlängerung des Spieljahres bis 15. Juli 2021. Diese Regelungen wurden insbesondere getroffen, um gegebenenfalls auf eine Situation wie im März dieses Jahres reagieren zu können und im Fall eines Abbruchs die Möglichkeit zu haben, nicht nur Aufsteiger, sondern auch Absteiger auszuweisen.

Ausdrücklich kann aber auch vorausschauend reagiert und auf andere Spielmodi umgestellt werden, wenn absehbar ist, dass komplette Meisterschaftsrunden nicht mehr möglich sind. So wären zum Beispiel auch Auf- und Abstiegsrunden nach einer abgeschlossenen Vorrunde ein geeignetes Modell, um zu sportlich faireren Ergebnissen als bei Anwendung der Quotienten-Regel zu kommen.

Zur Entscheidung über die Wertung beziehungsweise die Fortsetzung von Meisterschaftsrunden in anderen Spielmodi hat der außerordentliche Verbandstag am 20. Juni den Beirat hinsichtlich der Spielklassen bis zur Verbandsliga ermächtigt. In den Oberligen Baden-Württemberg entscheidet darüber die Gesellschafterversammlung der drei baden-württembergischen Fußballverbände.

Der Spielausschuss hat sich in seiner Sitzung am vergangenen Montag mit der aktuellen Situation auseinander gesetzt. Vor dem Hintergrund der gestern im Rahmen der Bund-Länder-Beratungen getroffenen Entscheidung, den Teil-Lockdown bis zum 10. Januar 2021 zu verlängern, bestehen zwischenzeitlich erhebliche Zweifel, ob in größeren Staffeln ab 17 Vereinen die Meisterschaftsrunden noch unter zumutbaren Bedingungen vollständig zu Ende gespielt werden können. In kleineren Staffeln scheint dies indes weiterhin möglich.

Entsprechend der Vorgaben der Spielordnung, wonach die betroffenen Vereine vor einer Entscheidung angehört werden müssen, sind deshalb nun Videokonferenzen mit den Vereinen der überbezirklichen Spielklassen anberaumt, in der Abfolge beginnend mit der Oberliga Baden-Württemberg:

  • Oberliga Baden-Württemberg (Herren): Montag, 7. Dezember 2020
  • Verbandsliga (Herren): Dienstag, 8. Dezember 2020
  • Landesliga 1 (Herren): Dienstag, 8. Dezember 2020
  • Landesliga 2 (Herren): Dienstag, 8. Dezember 2020
  • Landesliga 3 (Herren): Mittwoch, 9. Dezember 2020

Im Rahmen dieser Videokonferenzen wird der Spielausschuss Einzelheiten dazu erläutern, wie Modelle mit Auf- und Abstiegsrunden nach abgeschlossenen Vorrunden aussehen könnten. Vorbild könne dabei das für die Landesliga 4 bereits vor Saisonbeginn beschlossene Modell sein, für die mit Blick auf die Staffelgröße und die dortigen Witterungsverhältnisse von vornherein wenig Aussicht bestand, eine komplette Meisterschaftsrunde zu spielen.

Auf Grundlage des anlässlich der Videokonferenzen einzuholenden Meinungsbildes bei den Vereinen der überbezirklichen Spielklassen erfolgt unmittelbar darauf, auch noch am 9. Dezember, die Abstimmung mit den Bezirken zu den dortigen Spielklassen. Erste Ansprechpartner seien hier die Bezirksvorsitzenden und die Bezirksspielleiter, die Einbindung der Vereine erfolgt danach.

Die Bezirke schlagen dann einen Spielmodus für ihre Staffeln vor. Die Entscheidung darüber bliebe jedoch dem Beirat vorbehalten, da es einer abgestimmten Vorgehensweise im Hinblick auf Auf- und Abstiegsmodalitäten bedarf. Für den Spielbetrieb der Frauen sowie der Jugend wird der Spielausschuss in enger Abstimmung ebenso entsprechende Vorschläge erarbeiten.