Fünf Jahre KOD in Tuttlingen: Mehr Polizeiaufgaben, weniger Knöllchenschreiben

Zu 70 Prozent im Außendienst unterwegs: Seit fünf Jahren gibt es in Tuttlingen den kommunalen Ordnungsdienst (KOD).
Zu 70 Prozent im Außendienst unterwegs: Seit fünf Jahren gibt es in Tuttlingen den kommunalen Ordnungsdienst (KOD). (Bild: Stadt Tuttlingen)

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Der KOD übernimmt zusehends klassische Polizeiaufgaben. Dies wurde bei einer Bilanz zum fünfjährigen Bestehen des KOD deutlich, die am Montag im Verwaltungsausschuss des Gemeinderates gezogen wurde.

„Wir wollen, dass es in unserer Stadt sauber ist und sich die Leute sicher fühlen“, so OB Michael Beck. Gleichzeitig hat – wie überall im Land – die Landespolizei nicht mehr die Kapazitäten, um stets in der Stadt präsent zu sein. Umso richtiger, so Beck, sei die Entscheidung gewesen, im Jahr 2017 den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) einzuführen.

Fünf Vollzeitstellen gibt es derzeit beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), dazu kommen drei geringfügig Beschäftigte beim Gemeindevollzugsdienst (GVD), die vor allem den ruhenden Verkehr überwachsen. Eine weitere Mitarbeiterin ist alleine mit dem Auslesen der Messergebnisse der Lasergeräte beschäftigt. Und die Arbeit geht dem Team nicht aus, wie Fachbereichsleiter Benjamin Hirsch am Montag im Ausschuss erläuterte.

Präsenz in der Öffentlichkeit ist dabei nach wie vor ein Schwerpunkt, über 70 Prozent ihrer Arbeitszeit verbringen die Mitarbeitenden des KOD im Außendienst: Ob in Parks oder in der Fußgängerzone,  auf Grill- und Sportplätzen, bei Veranstaltungen oder in Gaststätten – in drei Schichten ist das Team des KOD unterwegs, die letzten machen dabei nachts um 2 Uhr Feierabend. Dabei sind sie zum einen ohne konkreten Verdacht unterwegs und stehen auch als Ansprechpartner für spontane Fragen oder Beschwerden zur Verfügung. Oft kommen sie aber auch auf Anforderung – zum Beispiel, wenn es um Lärm oder Vandalismus geht.

Immer häufiger kommt es auch vor, dass die Landespolizei mangels eigener Kräfte auch gezielt den KOD anfordert oder Aufgaben direkt überträgt – zum Beispiel bei Ruhestörungen oder der Ermittlung flüchtiger Autofahrer. „Die Aufgaben werden vielfältiger – und auch anspruchsvoller“, so Benjamin Hirsch. Aber genau dafür wurden die Mitarbeitenden des KOD in einer zwölfmonatigen Schulung auch vorbereitet. In dieser Schulung geht es auch darum, wie man in kritischen Situationen angemessen reagiert – eine Fähigkeit, die vor allem während der letzten zwei Jahre stark gefordert war, als die Kontrolle von Corona-Maßnahmen einen Großteil der Arbeit ausmachte.

Eine andere klassische Aufgabe der kommunalen Ordnungsbehörde muss der KOD dagegen nur noch bedingt wahrnehmen. Für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs gibt es jetzt die drei geringfügig Beschäftigten im Gemeindevollzugsdienst (GVD). Über 5000 Verwarnungen haben sie im letzten Jahr ausgestellt – wobei der Schwerpunkt klar definiert ist: „Wir achten vor allem auf die Falschparker, die eine echte Gefährdung oder Störung darstellen“, so Hirsch, „als diejenigen, die vor Feuerwehrzufahrten, in Ladezonen oder auf Behindertenparkplätzen und Radwegen ihr Auto abstellen.“

(Pressemitteilung: Stadt Tuttlingen)