Freilaufender Hund greift Jogger in Neu-Ulm an

Nicht angeleinter Hund greift Jogger an. Hundebesitzer ist polizeilich bekannt.
Nicht angeleinter Hund greift Jogger an. Hundebesitzer ist polizeilich bekannt. (Bild: Pexels)

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Am Samstagnachmittag war ein 46-jähriger Hundebesitzer mit seinem Mischlingshund im Bereich der Illerbrücke bei Neu-Ulm spazieren. Der nicht angeleinte Hund schnappte nach einem 54-jährigen Jogger. Danach kam es zu einem Streit. Gegen den Hundebesitzer lag ein Haftbefehl vor.

Wie die Polizei mitteilte, verletzte der Hund den Jogger am Oberschenkel. Nach dieser Attacke kam es zum Streitgespräch beider Männer und die Polizei musste eingreifen. Der 54-jährige verletzte Jogger begab sich direkt nach dem Vorfall in ärztliche Behandlung. Bei der Überprüfung des 46-jährigen Hundebesitzers wurde festgestellt, dass dieser keinen festen Wohnsitz hatte und zudem mit Haftbefehl gesucht wurde.

Inhaftierung wurde abgewendet

Der 46-Jährige wurde deshalb zunächst mit zum Polizeirevier nach Neu-Ulm gebracht, um das weitere Vorgehen abzuklären. Den offenen Haftbefehl über mehrere hundert Euro konnte ein Bekannter des 46-Jährigen durch Zahlung abwenden und so eine Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt umgehen.

Nachdem der 46-Jährige keinen festen Wohnsitz hatte, wurde hinsichtlich des Hundebisses Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft gehalten. Diese verlangte die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigen und im Anschluss konnte der 46-Jährige wieder entlassen werden.

Hund wurde sichergestellt

Da sich der 46-Jährige hinsichtlich des Verhaltens seines Hundes völlig uneinsichtig verhielt und in selber Sache bereits öfters aufgefallen war, wurde der Hund sichergestellt und bis zur weiteren Entscheidung einem Tierheim zugeführt, da der 46-Jährige derzeit zum Führen des Tieres als ungeeignet erscheint. Den 46-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.

(Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West)