Förderung im Rahmen des „Investitionspakts Sportstätten 2020“

Förderung im Rahmen des „Investitionspakts Sportstätten 2020“
1,6 Millionen Euro für die Modernisierung und Erweiterung der Sporthalle (Bild: pixabay)

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Guido Wolf MdL: „Deilingen erhält 1.606.000 Euro für die Modernisierung und Erweiterung der Sporthalle!“

Lkr. Tuttlingen/Deilingen – „Ich freue mich sehr, dass Deilingen zu den Empfängern der Förderung im Rahmen des ‚Investitionspakts Sportstätten 2020‘ gehört. Die Gemeinde erhält 1.606.000 Euro für die Modernisierung und Erweiterung der Sporthalle im Erneuerungsgebiet ‚Hauptstraße‘“, sagte Guido Wolf, CDU-Landtagsabgeordneter des Wahlkreises Tuttlingen-Donaueschingen.

„Sportstätten sind immer wieder vom Sanierungsstau betroffen, dabei sind sie ein wertvoller Teil unserer sozialen Infrastruktur und tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in einem Quartier bei. Der ‚Investitionspakt Sportstätten‘ ist deshalb von großer Bedeutung und wurde von den Städten und Gemeinden stark nachgefragt“, so Wolf weiter.

Die Förderung ist eine wichtige Ergänzung zu den Programmen zur Städtebauförderung. Mit insgesamt rund 22,4 Millionen Euro Bundes- und Landesfinanzhilfen fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Rahmen des neu aufgelegten Bund-Länder-Investitionspakts Sportstätten (IVS) in diesem Jahr die Sanierung und den Ausbau von 34 kommunalen Sportstätten im Land.

Weitere Informationen:

Der Bund stellt im Jahr 2020 rund 18,7 Millionen Euro für Baden-Württemberg zur Verfügung. Das Land ergänzt diese Mittel mit weiteren rund 3,7 Millionen Euro. Einen Antrag konnten Kommunen stellen, die im Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung ist, dass die Sporteinrichtungen in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegen oder diesem dienen. Gefördert wird die Sanierung oder in Ausnahmefällen auch ein Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen. Darunter fallen auch Freibäder und Schwimmhallen, die für den Schul-, Vereins und Breitensport genutzt werden und in kommunalem Eigentum sind. Kur- und Erlebnisbäder sind ausgenommen.

Wichtig ist, dass die Vorhaben rasch umgesetzt werden. Der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 30. April 2024. Der Antragsaufruf bezog sich auf die Jahre 2020 und 2021. Für das Jahr 2021 stellt der Bund erneut Mittel zur Verfügung, so dass Kommunen, die in der aktuellen Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnten, im kommenden Jahr nochmals eine Chance haben.