Förderung der solitären Kurzzeitpflege im Landkreis Sigmaringen

Unterstützt vom „Innovationsprogramm Pflege 2022“ des Landes Baden-Württemberg mit einer Fördersumme von 476.041,00 Euro sind im Juli vier Kurzzeitpflegeprojekte gestartet.
Unterstützt vom „Innovationsprogramm Pflege 2022“ des Landes Baden-Württemberg mit einer Fördersumme von 476.041,00 Euro sind im Juli vier Kurzzeitpflegeprojekte gestartet. (Bild: Pixabay)

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Bereits im Dezember 2021 hat Landrätin Stefanie Bürkle in einem Gespräch mit den Pflegeheimbetreibern im Landkreis die Rahmenbedingungen für die Verbesserung der Angebote an Kurzzeitpflegeplätzen erörtert. Dabei zeigte sich, dass die aktuellen Rahmenbedingungen, gerade für den Ausbau der solitären Kurzzeitpflegeplätze, nicht förderlich sind.

Solitäre Kurzzeitpflegeplätze können nicht mit Patientinnen und Patienten, die eine Dauerpflege benötigen, belegt werden, sondern stehen solitär für eine nur vorübergehend benötigte Pflegeunterstützung zur Verfügung. Diese Plätze bieten somit eine planbare Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige sowie unterstützende Behandlungspfade, z. B. für den Übergang nach einer Operation über die solitäre Kurzzeitpflege wieder zurück in die eigene Häuslichkeit.

Unterstützt vom „Innovationsprogramm Pflege 2022“ des Landes Baden-Württemberg mit einer Fördersumme von 476.041,00 Euro sind die Vinzenz von Paul gGmbH Soziale Dienste und Einrichtungen, das Kuratorium Wohnen im Alter und AGP Sozialforschung im Juli mit vier Kurzzeitpflegeprojekten in Baden-Württemberg gestartet. Dass von diesem „Innovationsprogramm Pflege 2022“ auch zwei Standorte im Landkreis Sigmaringen profitieren, freut Landrätin Stefanie Bürkle.

Die Projekte sind sektorenübergreifend aufgebaut, sodass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Beratungsstellen und Hausarztpraxen eng zusammenarbeiten. Dadurch wird ein guter Übergang zwischen klinischer und nachklinischer Versorgung gesichert und eine bedarfsgerechte und an den Wünschen der Betroffenen orientierte Pflege ermöglicht. Bereits von 2019 bis 2021 konnte die Vinzenz von Paul gGmbH gemeinsam mit AGP Sozialforschung in Zusammenarbeit mit dem Marienhospital Stuttgart Erfahrungen in der sektorenübergreifenden Kurzzeitpflege sammeln. Die Ergebnisse waren so überzeugend, dass dieser Ansatz weiterverfolgt wird und nach Möglichkeit als Blaupause für solitäre Kurzzeitpflege insgesamt dienen kann.

„Die Tatsache, dass Krankenhausaufenthalte so verkürzt und häusliche Überforderungssituationen rechtzeitig aufgefangen werden können, spricht für das Modell“, so Jörg Allgayer, Geschäftsführer der Vinzenz von Paul gGmbH. Die Besonderheiten des Modells liegen darin, dass die Prozesse der Krankenhausentlassung, Aufnahme in die Kurzzeitpflege und Sicherung des künftigen Pflegearrangements routinisiert werden. Die Kurzeitpflege wird in kleinen Einheiten von sechs bis acht solitären Plätzen organisiert, für das jeweils ein Team eingesetzt wird, das auf den häufigen Wechsel der Kurzzeitpflegegäste sowie deren typischen Problemsituationen eingestellt ist. In besonders komplexen Fällen steht ein Case Management in den Kurzzeitpflegeeinrichtungen zur Verfügung, um passgenaue Hilfen für die künftige Versorgung zu organisieren.

Die Vinzenz von Paul gGmbH ist im Landkreis Sigmaringen mit zwei Standorten dabei: dem Josefinenstift in Sigmaringen und dem Seniorenwohn- und Pflegeheim St. Antonius in Bad Saulgau. Im Landkreis wird die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH miteinbezogen. AGP Sozialforschung und dort die Professoren Dr. Thomas Klie und Dr. Michael Monzer qualifizieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, beraten die beteiligten Institutionen und evaluieren das von ihnen maßgeblich entwickelte Konzept der sektorenübergreifenden Kurzzeitpflege.

(Pressemitteilung: Landkreis Sigmaringen)