Flurneuordnung unterstützt die Revitalisierung des Betzenweiler Riedes

Aktive Landwirte, Naturschutzvertreter und Flurneuordnung bei der Ortsbege-hung am 19. November 2020.
Aktive Landwirte, Naturschutzvertreter und Flurneuordnung bei der Ortsbege-hung am 19. November 2020. (Bild: Landratsamt Biberach)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Biberach – Die Obere Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Tübingen und das Flurneuordnungsamt des Landratsamtes Biberach informieren am Mittwoch, 21. April 2021, 19 Uhr über die geplante naturschutzfachliche Aufwertung und Flurneuordnung im Betzenweiler Ried.

Eine Anmeldung per E-Mail an [email protected] ist erforderlich. Fragen sind über eine Chatfunktion im Anschluss an die Vorträge möglich.

Das Federseebecken ist auf Grund seiner einzigartigen Geomorphologie und seiner hohen Artenvielfalt ein Gebiet von europaweiter naturschutzfachlicher Bedeutung. Um den zusammenhängenden Moorkörper des Federseebeckens in seiner bestehenden Gesamtheit zu erhalten und zu entwickeln, müssen neben der Sanierung des eigentlichen Federsees auch die umliegenden Flächen großräumig in eine Revitalisierungsplanung einbezogen werden. Viele der im Federseegebiet vorkommenden bedrohten Vogelarten sind zudem auf einen großen Verbund geeigneter Lebensräume angewiesen. Nach dem südlichen und dem nördlichen Federseeried soll nun auch der westliche Teil des Federseegebiets naturschutzfachlich aufgewertet werden: das Betzenweiler Ried zwischen Moosburg und Betzenweiler.

Um den Moorkörper langfristig zu erhalten, muss er dauerhaft mit Wasser versorgt werden. Eine solche Wiedervernässung benötigt vorab eine eigentumsrechtliche Regelung, da nur Flächen der öffentlichen Hand vernässt werden sollen. Der Flächentausch erfolgt im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahren. Diese Tauschmethode wurde am Federsee mehrfach erfolgreich für die späten Vernässungen zwischen Buchau und Oggelshausen, zwischen Alleshausen und Seekirch sowie für den Neubau des Kanzachkanalwehres eingesetzt.

In diesen komplexen Neugestaltungsprozess wurden Eigentümer, Landwirte, die Gemeinden Betzenweiler und Moosburg sowie die Bevölkerung bereits in vergangenen Jahr eingebunden. Neben einer Informationsversammlung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger fand Ende 2020 eine Begehung mit allen Landnutzern statt. Vom Regierungspräsidium Tübingen wurde zwischenzeitlich ein naturschutzfachliches Nutzungskonzept erarbeitet, das im Rahmen eines Webinars am 21. April vorgestellt wird.

Weitere Informationen zu Projekt

Das Betzenweiler Ried ist Teil des 1999 ausgewiesenen Naturschutzgebietes „Westliches Federseeried /Seelenhofer Ried“, welches nur durch die Straße von Bad Buchau nach Moosburg getrennt, unmittelbar an das Naturschutzgebiet „Federsee“ angrenzt. Wesentlicher Schutzzweck des Schutzgebietes ist die Erhaltung, Pflege und Förderung eines faunistisch reichhaltigen und landschaftsprägenden Niedermoores mit der ihm angepassten Wiesennutzung.

Moorböden sind idealer Kohlenstoffspeicher und stellen einen einmaligen Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten dar. Rund um den Federsee wurden diese Lebensräume durch verschiedene Moorschutzprojekte gesichert. Auch im Betzenweiler Ried soll der Torfkörper vor weiterer Zersetzung geschützt werden. Dazu sind verschiedene Bau- und Gestaltungsmaßnahmen erforderlich.

Die Projektfläche umfasst zirka 100 ha im Nordteil des Betzenweiler Rieds. Davon sind bisher zirka 48 Hektar in privatem Eigentum, zirka 44 Hektar im Eigentum des Landes BW und zirka acht Hektar in Gemeindeeigentum. Auf Grundlage eines moorhydrologisch-ökologischen Entwicklungskonzeptes und nach weiterem Flächenerwerb und –tausch sollen drei Zonen entwickelt werden: Die innere Kernzone der Revitalisierung umfasst den primären Einflussbereich der Miesach, der Quellmoore sowie den bestehenden und potentiellen Lebensraum des Bibers. In der erweiterten Kernzone sollen durch Revitalisierung und angepasste, extensive Pflege bzw. Bewirtschaftung artenreiche Feucht- und Nasswiesen entstehen. Die dritte Zone umfasst die trockeneren Bereiche. Sie soll als Vorrangfläche für die Landwirtschaft dienen.

(Pressemitteilung: Landratsamt Biberach)