FFP2-Masken aus Apotheken: Erste Gutschein-Frist läuft in wenigen Tagen ab

FFP-2 Masken mit Berechtigungsschein / Symbolbild
FFP-2 Masken mit Berechtigungsschein / Symbolbild (Bild: pixabay)

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Stuttgart – Über 34 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben in den vergangenen Tagen und Wochen zwei Berechtigungsscheine für den Bezug von FFP2-Masken aus Apotheken erhalten. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass die Gültigkeit für den Gutschein Nr. 1 mit dem letzten Tag des Februars abläuft.

„Wir empfehlen deshalb allen bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, diesen Schein bis zum Ende dieser Woche in ihrer Apotheke vor Ort einzureichen“, erklärt Verbandspräsident Fritz Becker. Gegen eine Eigenbeteiligung von zwei Euro erhält man dann sechs hochwertige Schutzmasken. Gleichzeitig kann auch bereits der Bezugsschein Nr. 2 mitgebracht werden, auf den es ebenfalls sechs Masken bei gleicher Eigenbeteiligung gibt. Dieser zweite Bezugsschein ist noch bis zum 15 April gültig. „Wichtig ist also im Moment: Ab dem ersten März ist der Bezugsschein Nr. 1 verfallen und kann nicht mehr eingelöst werden.“

Das gilt auch für solche Bürgerinnen und Bürger, die erst verspätet oder womöglich noch gar keine Post ihrer Krankenversicherung mit den Bezugsscheinen erhalten haben. „Hier können wir in der Apotheke leider nachträglich nichts machen. Wir dürfen ab März keine Masken auf den ersten Gutschein mehr abgeben“, erklärt Becker. Für die pünktliche Zusendung der Scheine waren und sind im Übrigen allein die Krankenkassen zuständig.

Noch eine Woche länger haben bezugsberechtige EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II Zeit, ihren Bezugsschein in der Apotheke gegen dann zehn Schutzmasken vorzulegen. Die Frist für diese Versorgung endet am 6. März. Becker erinnert: „Die-ser Personenkreis muss neben dem Bezugsschein auch den Personalausweis vorlegen.“ Eine Eigenbeteiligung fällt hier nicht an.

„Die Apotheken in Baden-Württemberg sind in Sachen Schutzmasken nach wie vor gut aufgestellt und bevorratet“, weiß Becker. Er habe keine Sorge, dass die entsprechenden Gutscheine nicht eingelöst werden könnten. „Seit kurz vor Weihnachten setzen wir in den Apotheken die Herkulesaufgabe der Maskenverteilung um. Das wird uns auch weiterhin gelingen.“

(Quelle: Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V.)