Feuerwerksverbote für Bad Saulgau

Feuerwerk am Himmel / Symbolbild
Feuerwerk am Himmel / Symbolbild (Bild: Annlouise von Pexels)

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Der Jahreswechsel steht kurz bevor und damit auch das traditionelle Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Für das Abbrennen von Feuerwerk gelten dieses Jahr ganz besondere Regelungen.

In der gesamten historischen Innenstadt (siehe Karte) gilt wie jedes Jahr ein komplettes Verbot von Feuerwerk. Grund hierfür ist nicht Corona, sondern die erhöhte Brandgefahr für die historische Bausubstanz (Fachwerkhäuser). Querschläger können dort schnell gravierende Folgen haben. Es darf also weder auf öffentlichen Flächen, noch auf Privatgrundstücken Feuerwerk gezündet werden. Eingegrenzt ist die Verbotszone durch die Schillerstraße, Kaiserstraße, Friedrichstraße, Poststraße und die Bahnlinie.

(Bild: Stadt Bad Saulgau)