Feuerwerk: Hier ist Böllern an Silvester verboten

Über bunte Raketen freuen sich viele an Silvester. Bis jetzt wurde noch kein allgemeines Böllerverbot verhängt.
Über bunte Raketen freuen sich viele an Silvester. Bis jetzt wurde noch kein allgemeines Böllerverbot verhängt. (Bild: Anna-Louise von Pexels)

Sowohl der Kauf als auch die Nutzung von Feuerwerkskörpern waren in den vergangenen beiden Jahren verboten. Grund dafür war die Überbelastung der Krankenhäuser, vor allem wegen der vielen Covid-Patienten. Welche Regelungen in diesem Jahr gelten, erfahrt Ihr hier.

Die diesjährige Silvesternacht macht den Himmel wieder bunter: Das Böllern ist nicht mehr durch Corona-Regeln verboten, sondern nach zweijähriger Pause wieder erlaubt. Vereinzelt gibt es aber in den Städten Bereiche, in denen ein Verbot herrscht. Darüber hinaus wird aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen ein aktuelles Verbot von privatem Feuerwerk gefordert. In diesem Jahr wurden deutlich weniger Böller und Raketen importiert.

Privates Feuerwerk erlaubt

Dieses Jahr gibt es kein generelles Feuerwerksverbot für Silvester 2022/2023. Man kann also offiziell wieder Raketen, Fontänen und Co. in den Läden erwerben und anschließend verwenden.

Nicht überall darf man böllern

Trotz der generellen Erlaubnis können einzelne Gemeinden oder Städte örtlich geltende Verbote bestimmen. In der Region Bodensee-Oberschwaben ist zum Jahreswechsel auf öffentlichen Plätzen aber fast überall das Zünden von Feuerwerkskörper erlaubt. Im letzten Jahr wurde noch an mehr als 50 Plätzen im Bodenseekreis ein Alkohol- und Böllerverbot verhängt, dazu zählte auch die Uferpromenade in Friedrichshafen. Laut der Stadt gibt es dieses Jahr diesbezüglich keinerlei Einschränkungen.

Das Feuerwerk ist auch im diesem Jahr an der Basilika verboten.
Das Feuerwerk ist auch im diesem Jahr an der Basilika verboten. (Bild: Pixabay/ Symbolbild)
Das zünden von Feuerwerkskörpern in der nähe von historischen Gebäuden ist auch in Biberach verboten.
Das zünden von Feuerwerkskörpern in der nähe von historischen Gebäuden ist auch in Biberach verboten. (Bild: Pixabay/ Symbolbild)

Böllern vor Kirchen, Krankenhäusern und Kindergärten verboten

Nach dem Sprengstoffgesetz dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Gerade in historischen Altstädten, wie die von Konstanz, Radolfzell und Ravensburg, zählen noch strengere Bestimmungen: Aufgrund zu hoher Brandschaden-Gefahr gilt hier teils schon seit Jahren das Verbot, Feuerwerk abzubrennen.

Umwelthilfe für privates Böllerverbot

Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich gegen ein privates Silvesterfeuerwerk ein. Angesichts hoher Feinstaubbelastung, Müllaufkommen und Belastung für Tiere. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist gegen ein privates Feuerwerk aus fast identischen Gründen. Dies sei schon allein aufgrund der enormen und völlig unnötigen Schadstoffproduktion sowie der Müllberge auf den Straßen am Neujahrsmorgen eine für viele vielleicht schmerzhafte, aber sinnvolle Maßnahme, findet der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke laut dpa.

Wunderkerzen statt Böllern - viele Institutionen sprechen sich gegen die Knallerei an Silvester aus.
Wunderkerzen statt Böllern – viele Institutionen sprechen sich gegen die Knallerei an Silvester aus. (Bild: pixabay)

Das gelte erst recht mit Blick auf das hohe Unfallrisiko – insbesondere unter Alkoholeinfluss –, Böller- und Raketen-Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungssanitäter, Sachbeschädigungen und die Belastungen vieler Menschen und Tiere durch Feuerwerk. Kopelke forderte in dem Zuge die Innenministerkonferenz sowie Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf, sich dem Thema zeitnah zu widmen.

Wann können Feuerwerkskörper gekauft werden?

Nur zwischen dem 29. und 31. Dezember können Raketen, Batterien, Böller und weitere Feuerwerkskörper gekauft werden. Sollte einer dieser Tage auf einen Sonntag fallen, fängt der Verkauf bereits am 28. Dezember an. Doch das ist dieses Jahr nicht der Fall.

Wann und von wem dürfen Böller gezündet werden?

Für normale Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 nur zwischen dem 31. Dezember des alten und dem 1. Januar des neuen Jahres gestattet. Nur mit einem Befähigungsschein oder einer Ausnahmebewilligung dürfen ganzjährig Böller der Kategorie F2 verwendet werden. Anders sieht es bei Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 aus. Personen über 12 Jahren dürfen diese das ganze Jahr über verwenden.

Normale Feuerwerkskörper dürfen von Personen über 18 Jahren gezündet werden.
Normale Feuerwerkskörper dürfen von Personen über 18 Jahren gezündet werden. (Bild: pixabay)

Böller im Ausland kaufen: erlaubt oder verboten?

Feuerwerkskörper dürfen zum Beispiel in Polen oder Tschechien gekauft und nach Deutschland mitgenommen werden. Jedoch NUR unter folgenden Bedingungen:

  • An der Zollstelle müssen Feuerwerkskörper bei Import aus einem Drittland (Nicht EU) angemeldet werden.
  • Die Böller müssen eine vierstellige Registriernummer (z. B. 0589 für die BAM) und ein CE-Zeichen enthalten.  
  • Registrierte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden, auch wenn diese im Ausland bereits ab 16 Jahren zugängig sind.
  • Für Kategorien F3 und F4 ist eine Genehmigung notwendig.
  • Die Gebrauchsanweisung der Böller muss genau befolgt werden.
  • Maximal 50 kg (Gesamtgewicht) Feuerwerkskörper darf innerhalb Deutschlands als Privatperson transportiert werden. Die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen müssen zudem beachtet werden.
  • Landesspezifische Bestimmungen zum Kauf und Transport von Feuerwerkskörpern beachten.

Hinweis: Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur mit einem Befähigungsschein oder mit einer speziellen Erlaubnis importiert werden:

  • Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz
  • Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse
  • Schwärmer und pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand.

Nicht alles verböllert: So viel Feuerwerk darf man aufbewahren

Die Nettoexplosivstoffmasse (NEM) entscheidet, wie viele Feuerwerkskörper man lagern darf. Die NEM gibt an, wie viel Explosivmasse in den Körpern enthalten ist. Dabei ist sie nicht gleichzusetzen mit dem Gesamtgewicht. Die NEM wird auf der Verpackung angegeben.

Dies sind die Obergrenzen für Lagerstätten:

  • Bewohnter Raum: Maximal 1 kg NEM der Kategorie F1 und/oder F2.
  • Unbewohnter Raum: Maximal 10 kg NEM der Kategorie F1 und/oder F2.
  • Abgetrennte Gebäude ohne Wohnraum (z.B. Schuppen oder Garage): Maximal 15 kg NEM der Kategorie F1 und/oder F2.

81% weniger Importe als in 2019

Obwohl dieses Jahr zum jetzigen Stand kein Verkaufsverbot für Böller und Raketen geplant ist und es keine Corona-Beschränkungen geben dürfte, liegt die Anzahl der Feuerwerkskörper-Einfuhr eindeutig unter dem Vor-Corona-Niveau. Von Januar bis September 2022 wurden rund 5700 Tonnen Feuerwerkskörper nach Deutschland importiert. Ganze 81 % weniger als im gleichen Zeitabschnitt im Jahr 2019 (vor Corona). Da waren es laut Mitteilung des Statistischen Bundesamt (Destatis) 29 800 Tonnen.