Fernreisebusse für Schleusungen genutzt: Bundespolizei greift syrische Migranten auf

Beispielbild einer Buskontrolle der Grenzpolizei.
Beispielbild einer Buskontrolle der Grenzpolizei. (Bild: Bundespolizei)

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Lindau – Am vergangenen Wochenende (10./11. April) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz acht syrische Staatsbürger festgestellt, die versucht hatten, in Fernreisebussen unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Zwei der mitreisenden Migranten, die die Fahrt organisiert hatten, werden nun der Schleusung beschuldigt.

Am Sonntagmorgen kontrollierten Lindauer Bundespolizisten drei syrische Reisende in einem Fernbus aus Frankreich. Die 31-jährige Frau und die beiden 18- und 36-jährigen Männer wiesen sich mit bulgarischen Flüchtlingsdokumenten aus, welche jedoch nicht die Einreise nach Deutschland legitimierten. Der 36-Jährige hatte die Reise für sich, seine Frau und den Bekannten organisiert und auch die Bustickets beschafft. Die Migranten erhielten Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise, der 36-Jährige zusätzlich wegen versuchten Einschleusens von Ausländern.

Die Bundespolizisten stellten außerdem bei der Bearbeitung fest, dass die drei Reisenden gefälschte Covid-19-Testbescheinigungen bei sich führten. Der 18-Jährige gab an, seine falsche Bescheinigung bereits bei einer Polizeikontrolle vorgezeigt zu haben. Die Beamten fertigten weitere Strafanzeigen aufgrund der Benutzung unrichtiger Gesundheitszeugnisse beziehungsweise Urkundenfälschung.

Die Bundespolizei wies die drei syrischen Migranten anschließend nach Österreich zurück.

Bereits am Samstagabend stellten Lindauer Bundespolizisten bei der Überprüfung der Insassen eines Fernreisebusses aus Italien eine fünfköpfige syrische Familie fest. Der 31-Jährige und seine 26-jährige Frau führten für sich und ihre drei Kinder im Alter zwischen drei und acht Jahren ebenso lediglich bulgarische Flüchtlingsdokumente mit.

Die Eltern stellten für sich und ihre Kinder ein Asylgesuch, woraufhin die Bundespolizisten die syrische Familie an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weiterleiteten.

Die Erwachsenen müssen sich nun wegen versuchter unerlaubter Einreise verantworten. Der Familienvater erhielt als Organisator der Reise zudem eine Anzeige wegen des Verdachts des versuchten Einschleusens von Ausländern.