Fahrgast ohne Ausweis mit Betäubungsmitteln und verstecktem Bargeld unterwegs

Fahrgast ohne Ausweis mit Betäubungsmitteln und verstecktem Bargeld unterwegs
Die Beamten fanden bei dem Beschuldigten 1.800 Euro Bargeld sowie 688 Tabletten Clonazepam auf. (Bild: Bundespolizei)

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Lindau – Am Montag (25. Oktober) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbanz (BAB 96) einen iranischen Staatsangehörigen aufgegriffen. Der 51-Jährige hatte versucht, unerlaubt mit dem Fernbus nach Deutschland einzureisen. Die Beamten fanden bei dem Beschuldigten 1.800 Euro Bargeld sowie 688 Tabletten Clonazepam auf. Er wurde am Dienstagvormittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten dem Ermittlungsrichter vorgeführt und anschließend in Untersuchungshaft eingeliefert.

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am Montagmorgen die Insassen eines Fernreisebusses mit dem Routing Barcelona-München. Ein iranischer Fahrgast führte keinerlei Ausweisdokumente bei sich, sondern konnte den Beamten lediglich ein Handyfoto seiner deutschen Duldung vorzeigen. Als geduldeter Ausländer ist er jedoch nicht berechtigt aus Deutschland aus- und wiedereinzureisen.

Die Bundespolizisten fanden bei der späteren Durchsuchung, versteckt und vernäht in der Hose des Mannes, insgesamt 1.800 Euro in bar auf. Auch am mitgeführten Rucksack erkannten die Beamten Manipulationsspuren. Letztlich stellten die Polizisten 688 Tabletten Clonazepam sicher. Eine erforderliche Genehmigung für die Einfuhr der dem Betäubungsmittelgesetz unterfallenden Tabletten konnte der Beschuldigte jedoch nicht vorweisen.

Die Beamten des Zollfahndungsamtes und der Bundespolizei führten den bereits wegen Eigentums- und Aufenthaltsdelikten vorbestraften Beschuldigten am Dienstagvormittag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Kempten vor, welcher auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten einen Haftbefehl erließ. Anschließend wurde der Iraner in die Justizvollzugsanstalt Kempten eingeliefert. Das Bargeld und die Tabletten wurden beschlagnahmt. Die Bundespolizei informierte das für eine mögliche Abschiebung im Anschluss an die Haft zuständige Ausländeramt über den Fall.

Das Zollfahndungsamt führt nun die weiteren Ermittlungen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Kempten.

(Pressemitteilung: Bundespolizeiinspektion Kempten)